Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 36 OR vom 2025

Art. 36 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 36 Rückgabe der Vollmachtsurkunde

1 Ist dem Bevollmächtigten eine Vollmachtsurkunde ausgestellt worden, so ist er nach dem Erlöschen der Vollmacht zur Rückgabe oder gerichtlichen Hinterlegung der Urkunde verpflichtet.

2 Wird er von dem Vollmachtgeber oder seinen Rechtsnachfolgern hierzu nicht angehalten, so sind diese den gutgläubigen Dritten für den Schaden verantwortlich.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 36 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDPlainte/2024/13été; ’Office; édule; Immeuble; ’immeuble; état; écaire; ’état; éance; ’il; ébiteur; était; écision; édure; Ministère; érêt; établi; ’au; Autorité; étaire; éalisation; érieure; AFC-GE; Extrait
VD2023/452’il; Caisse; épend; épendant; écision; édé; édure; était; édéral; érêts; Employeur; ’employeur; ’intimée; écompte; ’est; écembre; ’administrateur; édérale; égal; épendante; églige; éférences; ’assurance
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 327 (4A_579/2017)Art. 160 ff., Art. 321a, Art. 321e und Art. 362 OR; Arbeitsvertrag, Konventionalstrafe. Vereinbarkeit einer Konventionalstrafe mit Art. 321e OR (E. 5); insbesondere Unterscheidung nach deren Straf- oder Ersatzcharakter (E. 5.2). Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit einer Konventionalstrafe mit Art. 321e OR (E. 5.4). Arbeit; Konventionalstrafe; Vertrag; Arbeitnehmer; Vertragsverletzung; Urteil; Arbeitsvertrag; Haftung; Ersatz; Schaden; Beklagten; Vorinstanz; Arbeitnehmers; Ersatzcharakter; Vertragsverletzungen; Parteien; Verletzung; Arbeitgeber; Vertragsstrafe; Kantons; REHBINDER; Verletzungen; Treuepflicht; Abrede; SANTORO; Disziplinarmassnahme; Zuwiderhandlungen; Sorgfalt
141 III 141 (5A_852/2014)Art. 17 und 140 Abs. 2 SchKG, Art. 39 VZG; Lastenverzeichnis, Rechtsweg. Unterscheidung zwischen Beschwerde und Lastenbereinigungsklage; Form der Bestreitung (E. 4.2). Rechtsweg im Fall, dass der Schuldner die Anwendung des im Grundbuch eingetragenen Zinssatzes auf die Forderung und den Beginn des Zinsenlaufs bestreitet (E. 4.3). état; érêt; Office; Banque; édule; Intérêt; épart; Tribunal; édules; érêts; édéral; Autorité; éférences; éance; ément; Arrêt; éalisation; écaire; étendue; été; Registre; JENT-SØRENSEN; épuration; Extrait; Etablissement; Assurance; éléments; Rechtsweg; Objet; -après:

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6297/2023Post (Übriges)Arbeit; Vorinstanz; Kurier; Gebühr; Ferien; Verfügung; Gebühren; Verfahren; Arbeitsvertrag; Kurierfahrer; Arbeitsbedingungen; Recht; PostCom; Verwaltungssanktion; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Mindeststandards; Verfahrenskosten; Vereinbarung; Rüebli; Bundesverwaltungsgericht; Vertrag; Gebührenreglement; Einhaltung
A-3317/2018Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Kündigung; Vorinstanz; Begleitung; Arbeitsverhältnis; Prävention; Präventionszeit; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitgeber; Verfügung; Person; Arbeitnehmer; Recht; Arbeitsverhältnisse; Sinne; Sperrfrist; Arbeitsverhältnisses; Verfahren; Erlass; Auslegung; Parteien; Entschädigung; Gesamtarbeitsvertrag; -diagnostische; Kündigungsfrist

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Bundesgesetz über Schuldbetrei- bung und Konkurs2021
StaehelinBasler SchKG2021