ZPO Art. 358 - Form

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 358 ZPO vom 2025

Art. 358 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 358 Form

1 Die Schiedsvereinbarung hat schriftlich oder in einer anderen Form zu erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht.

2 Für Schiedsklauseln, die in einseitigen Rechtsgeschäften oder in Statuten vorgesehen sind, gelten die Bestimmungen dieses Teils sinngemäss. (1)

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 358 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210036Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Beweis; Berufung; Aktien; Arbeitsvertrag; Recht; Reglement; Arbeitsgericht; Mitarbeiter; Bonus; Holding; Gericht; Klage; Arbeitsverhältnis; Urteil; Anspruch; Beklagten; Urkunden; Mitarbeiterbeteiligung; Vertrag; Parteien; Edition; Arbeitsgerichts; Gratifikation; Vertrags; Berufungskläger; Auskunft
ZHLA160017Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vertrag; Beklagten; Parteien; Kunden; Arbeitsvertrag; Berufung; Recht; Vorinstanz; Sinne; Klage; Verfahren; Vertrages; Behauptung; Zuständigkeit; Arbeitnehmer; Beweis; Auftrag; Schiedsvereinbarung; Arbeitsgericht; Gericht; Tatsachen; Quartal; Lohnausweis; Entscheid; Arbeitsleistung; Behauptungen; Hinweis
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Müller, Hasenböhler, Müller-Chen, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerische Zivilprozessordnung2013