Obligationenrecht (OR) Art. 357a

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 357a OR vom 2025

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Art. 357a unter den Vertragsparteien

1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, für die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages zu sorgen; zu diesem Zweck haben Verbände auf ihre Mitglieder einzuwirken und nötigenfalls die statutarischen und gesetzlichen Mittel einzusetzen.

2 Jede Vertragspartei ist verpflichtet, den Arbeitsfrieden zu wahren und sich insbesondere jeder Kampfmassnahme zu enthalten, soweit es sich um Gegenstände handelt, die im Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind; die Friedenspflicht gilt nur unbeschränkt, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 357a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 04 15Art. 356 ff. OR. Die Konventionalstrafe gemäss Gesamtarbeitsvertrag hat pönalen Charakter und ist nicht vererblich. Konventionalstrafe; Erben; Recht; Busse; Charakter; Beschluss; Gesamtarbeitsvertrag; Bauhauptgewerbe; Amtsgericht; Klage; Appellation; Druey; Schweizerisches; Prozessrecht; Verfahrens; ======================================================================; Paritätische; Berufskommission; Bauhauptgewerbes; Kantons; Luzern; Bauunternehmer; Landesmantelvertrag; Punkten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.37 (AG.2020.622)HausfriedensbruchBerufung; Berufungskläger; Recht; Recht; Baustelle; Privatklägerin; Zutritt; Baustellen; Akten; Gewerkschaft; Baustellenkontrolle; Arbeit; Urteil; Werksareal; Interesse; Zutrittsrecht; Gewerkschaften; Gericht; Hausverbot; Hausfriedensbruch; Tatbestand; Zugang; Interessen; Anklage; Baustellenkontrollen
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