Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 352 StPO vom 2024

Art. 352 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 352 1. Abschnitt: Strafbefehlsverfahren Voraussetzungen

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:

  • a. eine Busse;
  • b. eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen;
  • c. (1)
  • d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.
  • 2 Jede dieser Strafen kann mit einer Massnahme nach den Artikeln 66 und 67e–73 StGB (2) verbunden werden. (3)

    3 Strafen nach Absatz 1 Buchstaben b–d können miteinander verbunden werden, sofern die insgesamt ausgesprochene Strafe einer Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten entspricht. Eine Verbindung mit Busse ist immer möglich.

    (1) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
    (2) SR 311.0
    (3) Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 des BG vom 20. März 2015 (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer), in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 2016 2329; BBl 2013 5975).

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    Art. 352 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB230175Wiederholte Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer ohne Bewilligung etc. und WiderrufBeschuldigte; Mitbeschuldigte; Vorinstanz; Beschuldigten; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Aufenthalt; Anklage; Berufung; Aufenthalts; Recht; Mitbeschuldigten; Verteidigung; Schweiz; Geldstrafe; Befehl; Ausländer; Verfahren; Einsprache; Bewilligung; Tagessätze; Sinne; Einvernahme; Beschäftigung; Probezeit; Gericht
    ZHSB230174Rechtswidriger Aufenthalt etc.Beschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Aufenthalt; Mitbeschuldigte; Anklage; Schweiz; Urteil; Berufung; Recht; Mitbeschuldigten; Aufenthalts; Verteidigung; Verfahren; Befehl; Geldstrafe; Einsprache; Tagessätze; Einvernahme; Sinne; Erwerbstätigkeit; Urteils; Bewilligung; ätigt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB180001Aufsichtsbeschwerde gegen einen ErsatzrichterStaat; Richter; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Aufsicht; Aufsichts; Gericht; Befehl; Urteil; Beschwerdegegner; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Urteils; Äusserung; Richter; Obergericht; Amtspflicht; Aussage; Anklage; Äusserungen; Recht; Anzeige; Verfahrens; Verwaltung; Amtspflichten; Medium
    SOSTBER.2023.79-Urteil; Apos; Beschuldigte; Recht; Berufung; Sozialhilfe; Staat; Urteils; Landes; Bezug; Verfahren; Landesverweisung; Leistungen; Beschuldigten; Schweiz; Sozialversicherung; Bezugs; Verteidiger; Berufungsverfahren; Deliktsbetrag; Staats; Betrug; Obergericht; Solothurn; Verfahrens; Vorinstanz; Rechtsmittel
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 329 (1B_370/2020)
    Regeste
    Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
    Gericht; Urteil; Freiheit; Urteils; Richter; Einzelrichter; Freiheitsstrafe; Einzelgericht; Kanton; Urteilskompetenz; Einzelgerichts; Amtsgericht; Solothurn; Beurteilung; Einzelrichters; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Grenze; Widerruf; Vollzug; Behandlung; GO/SO; Richter; Kantons; Freiheitsentzug; Entlassung; Massnahme; Bezirksgericht; Pfäffikon
    146 IV 145 (1B_103/2019) Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Tagessätzen; Absatz; Schweizerische; Vorinstanz; Übertretung; Prozessordnung; Vergehen; Befehls; Wortlaut; Gesetzbuch; Urteil; Kantons; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Einzelrichterin; Beschluss; Auffassung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2024.52Kanton; Verfahren; Gerichtsstand; Verfahrens; Gesuch; Verfahrensakten; Kantons; Schwyz; Gesuchsteller; Gerichtsstands; Zuständigkeit; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Beschwerdekammer; Anzeige; Beschuldigten; Anerkennung; Bundesstrafgerichts; Behörden; Behörde; Handlungsort; Nichtanhandnahmeverfügung; Oberstaatsanwalt; Recht; E-Mail; ähnte
    BV.2021.20Einsprache; VStrR; Verfahren; Begründung; Recht; Bundes; Filter; Gericht; Antrag; Verfahrens; Droll; Entscheid; Urteil; Verwaltung; Gericht; Einspracheverfahren; Bescheid; Verfahrensakten; Rechtsmittel; Beschwerdekammer; Sinne; Beschwerdeentscheid; Spielbanken; Urteile; Bundesgericht; Überspringen

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schmid, Schweizer, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 4. Auflage2023
    Schmid, Schweizer, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 4. Auflage2023