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Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Sozialversicherungsgesetzgebung, das allgemeine Bestimmungen für alle Sozialversicherungszweige regelt. Es legt Grundsätze für Leistungen fest, wie Bedürftigkeit und Solidarität, und regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen und Behörden. Das ATSG bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für das schweizerische Sozialversicherungssystem, um die soziale Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Art. 35 Zuständigkeit
1 Der Versicherungsträger prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen.
2 Der Versicherungsträger, der sich als zuständig erachtet, stellt dies durch Verfügung fest, wenn eine Partei die Zuständigkeit bestreitet.
3 Der Versicherungsträger, der sich als unzuständig erachtet, tritt durch Verfügung auf die Sache nicht ein, wenn eine Partei die Zuständigkeit behauptet.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2008/52 | Entscheid Art. 43 (und 28f.) ATSG, Art. 45 UVG und Art. 53ff. UVV: Geltendmachung des Leistungsanspruchs und Abklärungspflicht der Unfallversicherung. Art. 1a Abs. 1 UVG, Art. 1 UVV (und Art. 10 ATSG): Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die obligatorische Unfallversicherung. Art. 35 ATSG, Art. 66, 68 und 72f. UVG: Ersatzkasse ist zuständiger Unfallversicherer bei Fehlen eines Versicherungsvertrags und eines Betriebes gemäss Art. 66 UVG trotz Tätigkeit im Baugewerbe (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2009, UV 2008/52). | Arbeit; Versicherung; Recht; Beweis; Unfall; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Arbeitnehmer; Ersatzkasse; Abklärungen; Einsprache; Sozial; Sachverhalt; Sozialversicherung; Unfallversicherung; Akten; Arbeitsverhältnis; Person; Anspruch; Hinweis; Entscheid; Rechtsvertreter; Unterlagen; Beweise; Beweiswürdigung; Gallen; Versicherungsleistungen; Umbau; Verfügung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2008/52 | Entscheid Art. 43 (und 28f.) ATSG, Art. 45 UVG und Art. 53ff. UVV: Geltendmachung des Leistungsanspruchs und Abklärungspflicht der Unfallversicherung. Art. 1a Abs. 1 UVG, Art. 1 UVV (und Art. 10 ATSG): Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die obligatorische Unfallversicherung. Art. 35 ATSG, Art. 66, 68 und 72f. UVG: Ersatzkasse ist zuständiger Unfallversicherer bei Fehlen eines Versicherungsvertrags und eines Betriebes gemäss Art. 66 UVG trotz Tätigkeit im Baugewerbe (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2009, UV 2008/52). | Arbeit; Versicherung; Recht; Beweis; Unfall; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Arbeitnehmer; Ersatzkasse; Abklärungen; Einsprache; Sozial; Sachverhalt; Sozialversicherung; Unfallversicherung; Akten; Arbeitsverhältnis; Person; Anspruch; Hinweis; Entscheid; Rechtsvertreter; Unterlagen; Beweise; Beweiswürdigung; Gallen; Versicherungsleistungen; Umbau; Verfügung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 V 255 | Art. 9 Abs. 5 lit. h und Art. 21 Abs. 1 zweiter Satz ELG; Art. 25a Abs. 1 ELV; Art. 23 Abs. 1 zweiter Halbsatz ZGB; Art. 5 ZUG; interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung. Die in Art. 25a Abs. 1 ELV vorgenommene Beschränkung des EL-rechtlichen Heimbegriffs auf Einrichtungen, die entweder von einem Kanton als Heim anerkannt sind oder über eine kantonale Betriebsbewilligung verfügen, gilt grundsätzlich überall dort, wo das ELG von Heim spricht, mithin auch im Anwendungsbereich von Art. 21 Abs. 1 zweiter Satz ELG (E. 3.1). Der in Art. 21 Abs. 1 zweiter Satz ELG verwendete Begriff der andern Anstalt ist im Lichte von Art. 23 Abs. 1 zweiter Halbsatz ZGB auszulegen; das in casu streitige Kurheim fällt nicht darunter (E. 4.1). Aus Art. 5 ZUG lässt sich für die hier relevante Rechtsanwendungslage nichts Wesentliches ableiten (E. 4.2). | ändig; Kanton; Ergänzungsleistung; Anstalt; Zuständig; Zuständigkeit; Gallen; Spital; Ergänzungsleistungen; Wohnsitz; Sinne; Recht; Person; Festsetzung; Auszahlung; Kurheim; Verfügung; Aufenthalt; Heimbegriff; Kantons; Betriebsbewilligung; Kantone; Regelung; Definition; Halbsatz; Thurgau; Gesuch; Bundesgesetz |
138 V 125 (9C_641/2011) | Art. 61 lit. c ATSG; Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 6 ArG; Art. 26 ArGV 3. Videoaufzeichnungen am Arbeitsplatz als Beweismittel im Sozialversicherungsprozess (E. 2, 3.1 und 3.2). Regeste b Art. 21 Abs. 1 ATSG; Art. 23, 24 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 35 BVG. Zur Bindungswirkung des Entscheids der IV-Stelle über die ungekürzte Leistungsausrichtung für die Vorsorgeeinrichtung (E. 3.3). | Beweis; Vorsorge; Leistung; Rente; Beweismittel; Beschwerdegegner; Verfahren; Urteil; Vorsorgeeinrichtung; Videoaufnahmen; Sachverhalt; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Recht; Firma; Arbeitsplatz; Invalidenrente; Leistungskürzung; Personalvorsorge; IV-Stelle; Erwägungen; Kürzung; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; Arbeitgeber; Abteilung; Beschwerdegegners; Bundesgericht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5841/2012 | Rentenanspruch | Bundes; Recht; Vorinstanz; Verfügung; Revision; Urteil; Gutachten; Invalidität; Bundesgericht; Sachverhalt; Verordnung; Bundesverwaltungsgericht; Hinweis; Invaliditätsgrad; Rente; Beurteilung; Verwaltung; Arbeit; BVGer; Akten; BVGer-act; Hinweisen; Sozialversicherung; Entscheid; Zeitpunkt; Sachverhalts; ätzlich |
C-2564/2008 | Invaliditätsbemessung | ändig; IVSTA; IV-Stelle; Zuständig; Zuständigkeit; Verfügung; Schweiz; Verfahren; Ausland; Kanton; Abklärun; Wohnsitz; Abklärung; Bundesverwaltungs; Bundesverwaltungsgericht; Erlass; Verfahrens; Parteien; Vorinstanz; Fassung; Regel; Akten; Abklärungen; Urteil; Parteientschädigung; Verwaltung; Kantons; Abklärungsverfahren; ändige |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | ATSG- 3. Aufl. Zürich, Basel, Genf | 2015 |
Kieser | ATSG- 4. Auflage | 2000 |