StGB Art. 349f -
Einleitung zur Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 349f StGB vom 2025
Art. 349f Richtigkeit der Personendaten (1)
1 Die zuständige Behörde berichtigt unrichtige Personendaten unverzüglich.
2 Sie benachrichtigt die Behörde, die ihr diese Daten übermittelt oder zur Verfügung gestellt hat oder der sie diese bekannt gegeben hat, unverzüglich über die Berichtigung.
3 Sie informiert den Empfänger über die Aktualität und die Zuverlässigkeit der von ihr bekannt gegebenen Personendaten.
4 Sie gibt dem Empfänger ausserdem alle weiteren Informationen bekannt, anhand deren so weit wie möglich unterschieden werden kann:a. zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen;b. zwischen auf Tatsachen und auf persönlichen Einschätzungen beruhenden Personendaten.
5 Die Pflicht zur Information des Empfängers entfällt, wenn die Informationen nach den Absätzen 3 und 4 aus den Personendaten selbst oder aus den Umständen ersichtlich sind.
(1) Eingefügt durch Ziff. II 2 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, in Kraft seit 1. März 2019 ([AS 2019 625]; [BBl 2017 6941]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.