StGB Art. 349b -
Einleitung zur Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 349b StGB vom 2025
Art. 349b Gleichbehandlung (1)
1 Für die Bekanntgabe von Personendaten an die zuständigen Behörden von Staaten, die mit der Schweiz über eines der Schengen-Assoziierungsabkommen verbunden sind (Schengen-Staaten), dürfen nicht strengere Datenschutzregeln gelten als für die Bekanntgabe von Personendaten an schweizerische Strafbehörden.
2 Spezialgesetze, die strengere Datenschutzregeln für die Bekanntgabe von Personendaten an die zuständigen ausländischen Behörden vorsehen, finden auf die Bekanntgabe an die zuständigen Behörden der Schengen-Staaten keine Anwendung.
(1) Eingefügt durch Ziff. II 2 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, in Kraft seit 1. März 2019 ([AS 2019 625]; [BBl 2017 6941]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.