StPO Art. 348 - Urteilsberatung

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 348 StPO vom 2024

Art. 348 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 348 5. Abschnitt: Urteil Urteilsberatung

1 Das Gericht zieht sich nach dem Abschluss der Parteiverhandlungen zur geheimen Urteilsberatung zurück.

2 Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber nimmt mit beratender Stimme teil.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 348 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU170004Übertretung von VerkehrsvorschriftenVerfahren; Urteil; Verfahrens; Protokoll; Urteils; Gericht; Berufung; Verfahrensprotokoll; Protokollierung; Urteilsberatung; Gerichtsschreiberin; Beschuldigte; Hauptverhandlung; Ersatzrichterin; Protokolls; Beratung; Einsprecher; Verfahrensleitung; Mängel; Recht; Parteiverhandlung; Entscheid; Verhandlung; Verfahrenshandlung; Protokollierungsvorschriften; Person; Richtigkeit; Berufungsverfahren; Vorinstanz
ZHSB150006Raufhandel Beschuldigte; Beschuldigten; Person; Personen; Aussage; Gruppe; Aussagen; Auseinandersetzung; Verletzung; Verteidigung; Raufhandel; Vorinstanz; Messer; Urteil; Schlag; Einvernahme; Eisenstange; Berufung; BCDEFG; Verletzungen; Parkplatz; Staatsanwalt; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Schlaginstrument; Raufhandels; Verfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.86 (AG.2021.299)A____ (entschieden am 29.05.2019): vorsätzliche Tötung, Nötigung und mehrfache Übertretung nach Art. 19a Ziff. 1 des BetmG B____ (entschieden am 18.04.2019): schwere KörperverletzungBeschuldigte; Beschuldigten; Gericht; Berufung; Urteil; Verfahren; Schuld; Verfahrens; Schuldfähigkeit; Rückweisung; Vorinstanz; Urteils; Gutachten; Gericht; Gerichts; Akten; Testosteron; Tatzeit; Begutachtung; Berufungsgericht; Basel; Parteien; Staatsanwaltschaft; Gutachtens; Verfahren; Antrag; ührt
BSBES.2017.10 (AG.2017.355)Aushändigung eines Strafurteils an einen akkreditierten GerichtsberichterstatterGericht; Urteil; Gericht; Urteils; Einsicht; Gerichts; Medien; Interesse; Entscheid; Informations; Recht; Interessen; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Anklageschrift; Öffentlichkeit; Appellationsgericht; Verfahren; Urteilsbegründung; Journalist; Gerichtspräsident; Gerichtsöffentlichkeit; Informationsreglement; Urteilsdispositiv
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Heim, HeimgartnerBasler Kommentar StPO2014