CrimPC Art. 347 - Conclusion of the party hearing

Einleitung zur Rechtsnorm CrimPC:



Art. 347 CrimPC from 2023

Art. 347 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 347 Conclusion of the party hearing

1 The accused is entitled to have the last word on conclusion of the party submissions.

2 The director of proceedings shall then declare the party hearing closed.


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Art. 347 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210619Mord etc.Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht
ZHSB170114Grobe Verletzung der Verkehrsregeln und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Verteidigung; Urteil; Gericht; Befehl; Verletzung; Berufung; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Verkehr; Entschädigung; Verfahren; Person; Genugtuung; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Bundes; Anklageschrift; Untersuchung; Bundesgericht; Schaden; Sinne; Verkehrsregel; Sachverhalt; Auslagen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 I 105 (6B_307/2014)Art. 9 BV (Willkür); Festlegung der Gerichtskosten, Äquivalenzprinzip. Gerichtskosten sind Kausalabgaben, die dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip genügen müssen (E. 3.3.2). Ob die Verdoppelung der Gebühr für den Fall der schriftlichen Begründung des erstinstanzlichen Urteils zulässig und mit Art. 80 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 82 Abs. 2 StPO vereinbar ist, kann offenbleiben (E. 3.5.1). Die Anzahl Verhandlungstage hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Begründungsaufwand eines Entscheids. Bei mehrtägigen Verhandlungen darf mit Blick auf das Äquivalenzprinzip und das Gleichbehandlungsgebot lediglich der Aufwand für die zusätzlichen Verhandlungstage berücksichtigt werden (E. 3.5.2). Verletzung des Äquivalenzprinzips im vorliegenden Fall (E. 3.6). Urteil; Gebühr; Urteils; Gericht; Gebühren; Begründung; Gericht; Urteilsgebühr; Verhandlung; Äquivalenzprinzip; Kanton; Gerichtsgebühr; Vorinstanz; Recht; Entscheid; Hauptverhandlung; Kantons; Basel-Stadt; Hinweis; Aufwand; Gebührenverordnung; Kostendeckungs; Entscheids; Verletzung; Erhöhung