SCC Art. 346 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 346 SCC from 2024

Art. 346 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 346 4. Division

1 Division of the collectively owned property or settlement of a withdrawing co-owner’s share is based on the condition of the property when the grounds for dissolution arose.

2 Its implementation may not be requested at an inopportune time.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 346 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2020/715-édure; Chambre; éfenderesse; écision; érêt; Commune; étaire; ères; éléguée; élai; étaires; écembre; élérité; ération; Genève; Après; épens; édéral; Comme; Avance; Selon; érations; érêts; Espèce

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 02 90§ 3 HStG; Art. 336 ff. ZGB. Steuerfreie Handänderung im Rahmen eines Austritts aus einer Gemeinderschaft? Die im Gesetz genannten Steuerbefreiungsgründe sind abschliessend (Erw. 4c). Der Austritt eines Gemeinders aus der Gemeinderschaft hat nicht die gleichen steuerrechtlichen Folgen wie das Ausscheiden eines Erben aus der Erbengemeinschaft (Erw. 4d). Berufung auf Steuerbefreiung wegen Realteilung im vorliegenden Fall zugelassen (Erw. 5). Gemeinde; Gemeinder; Gemeinders; Gemeinderschaft; Grundstück; Grundstücke; Handänderung; Erben; Erbengemeinschaft; Steuerbefreiung; Mutter; Austritt; Schwester; Gemeinschaft; Vermögens; Alleineigentum; Grundstücks; Drittel; Töchter; Erbteilung; Steuerpflicht; Grundeigentum; Familie; Grundstücken; Handänderungssteuer; Handänderungen; Austritts; Vater; Realteilung; Teilung
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