Art. 344 Begriff und Entstehung
Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die lernende Person für eine bestimmte Berufstätigkeit fachgemäss zu bilden, und die lernende Person, zu diesem Zweck Arbeit im Dienst des Arbeitgebers zu leisten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SZ | ZK2 2018 23 | Forderung aus Arbeitsrecht | Arbeit; Beschwerde; Beweis; Beschwerdeführer; Überstunden; Arbeitszeit; Recht; Vorinstanz; Vi-act; Urteil; Arbeitnehmer; Geleistet; Stempelkarte; Stempelkarten; Pause; Beweislast; Beschwerdegegnerin; Beweismittel; Leistete; Geleistete; Partei; Arbeitgeber; Arbeitszeiten; Zeuge; Lehrvertrag; Geleisteten; Angefochtenes; Urteil; Pausen; Behaupte |
SG | BO.2018.41 | Entscheid Art. 344 ff., Art. 346, Art. 355, Art. 337, Art. 337c, Art. 97 ff. i.V.m. Art. 41 ff., Art. 44 OR (SR 220). Nach der Probezeit kann das – stets auf bestimmte Zeit abgeschlossene – Lehrverhältnis nur aus wichtigem Grund durch Kündigung fristlos aufgelöst werden. Entlässt der Arbeitgeber die lernende Person ohne wichtigen Grund, hat diese gemäss Art. 337c Abs. 1 OR Anspruch auf Ersatz dessen, was sie verdient hätte, wenn das Vertragsverhältnis durch Ablauf der Lehrzeit beendigt worden wäre, wobei ein Mitverschuldensabzug ausser Betracht fällt. Daneben hat sie Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihr durch die Verlängerung der Lehrzeit entsteht und der Differenz zwischen dem Lehrlingslohn und dem Salär einer jungen Fachkraft entspricht; dieser Anspruch beruht nicht auf Art. 337c Abs. 1 OR, sondern auf Art. 97 ff. i.V.m. Art. 41 ff. OR, weshalb ein Mitverschuldensabzug grundsätzlich möglich ist (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 22. Mai 2019, BO.2018.41). | Arbeit; Schaden; Schulde; Vertrag; " Schadenersatz; Ausbildung; Lehrling; Beklagten; Arbeitgeber; Lehrverhältnis; Kündigung; Lehrvertrag; Fristlos; Vorinstanz; Ausbildungs; Lehrlings; Wäre; Portmann/; Rudolph; Fristlose; Aufgr; Vertragsverletzung; Selbstverschulden; Verschulden; Aufl; Stöckli; Rechtfertigt; Lasse; Beklagte |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2008/6 | Entscheid Art. 5 und 9 AHVG, Art. 9 AHVV: Beitragsrechtliche Qualifizierung einer im Rahmen eines Praktischen Studiensemesters einer Fachhochschule ausbezahlten Aufwandentschädigung als Lohn (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Januar 2009, AHV 2008/6). | |
AG | AGVE 2008 62 | 62 Weiterbildungskosten (§ 35 Abs. 1 lit. e StG).Ausbildung (Lehre zur Kauffrau) sind nicht abziehbare Ausbildungskosten. |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 III 32 (4A_461/2010) | Art. 24 Abs. 1 GestG; arbeitsrechtliche Klagen; doppelrelevante Tatsachen. Begriff der arbeitsrechtlichen Klagen (E. 2.1). Doppelrelevante Tatsachen (E. 2.3); Massgeblichkeit des klägerischen Tatsachenvortrags für den Zuständigkeitsentscheid (E. 2.4). | GestG; Gericht; Arbeit; Klage; Beschwerde; Zuständigkeit; Tatsache; Tatsachen; Handelsreisenden; Gerichtsstand; Handelsreisendenvertrag; Urteil; Vorinstanz; Partei; Beschwerdegegner; Klagen; Arbeitsrechtliche; Beschwerdeführerin; Parteien; Vertrag; Zivilsachen; Wohnsitz; Gewöhnlich; Klagten; Prüfung; Klägerische; Materielle; Recht; Klägerischen; Bundesgesetz |
132 III 753 | Lehrvertrag (Art. 344 ff. OR) und Unterrichtsvertrag. Abgrenzung zwischen Lehrvertrag und Unterrichtsvertrag (E. 2.1 und 2.2). Lohnanspruch bei Vorliegen eines faktischen Lehrvertrages (E. 2.3 und 2.4). | Arbeit; Lehrvertrag; Klagten; Beruf; Unterricht; Beklagten; Urteil; Ausbildung; Vertrag; Unterrichtsvertrag; Parteien; Abgeschlossen; Arbeitsvertrag; Kommentar; Lehrverhältnis; Coiffeuse; Aufl; Berufung; Faktischen; Kantons; Luzern; Bundesgericht; Basel; Coiffeurs; Gültig; Lohnanspruch; Lehrvertrages; Obergericht; Verpflichtet; Geschuldet |
Autor | Kommentar | Jahr |
ORStreiff, von Kaenel, Rudolph | Praxiskommentar Art. 319-362 OR | 2012 |