Art. 343 CCS dal 2024
Art. 343 IV. Scioglimento
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 343 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | HC/2018/1072 | - | édé; écution; Exécution; Intimé; Affiliation; ération; Fédération; Internationale; élai; écision; édéral; Jean-Marc; Reymond; éance; énéral; échéance; écutoire; épens; énérale; èrement; ésente; éjà; éter |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 02 90 | § 3 HStG; Art. 336 ff. ZGB. Steuerfreie Handänderung im Rahmen eines Austritts aus einer Gemeinderschaft? Die im Gesetz genannten Steuerbefreiungsgründe sind abschliessend (Erw. 4c). Der Austritt eines Gemeinders aus der Gemeinderschaft hat nicht die gleichen steuerrechtlichen Folgen wie das Ausscheiden eines Erben aus der Erbengemeinschaft (Erw. 4d). Berufung auf Steuerbefreiung wegen Realteilung im vorliegenden Fall zugelassen (Erw. 5). | Gemeinde; Gemeinder; Gemeinders; Gemeinderschaft; Grundstück; Grundstücke; Handänderung; Erben; Erbengemeinschaft; Steuerbefreiung; Mutter; Austritt; Schwester; Gemeinschaft; Vermögens; Alleineigentum; Grundstücks; Drittel; Töchter; Erbteilung; Steuerpflicht; Grundeigentum; Familie; Grundstücken; Handänderungssteuer; Handänderungen; Austritts; Vater; Realteilung; Teilung |
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