DO Art. 341 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 341 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 341 Nunpussaivladad da renunziar a la surannaziun

1 Durant la relaziun da lavur e durant 1 mais suenter sia fin na po il lavurant betg renunziar a pretensiuns che resultan tras prescripziuns stringentas da la lescha u tras disposiziuns stringentas d’in contract collectiv da lavur.

2 Las prescripziuns generalas davart la surannaziun èn applitgablas per las pretensiuns che resultan tras la relaziun da lavur.


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Art. 341 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220019Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Bonus; Konkurrenz; Parteien; Beklagten; Vorinstanz; Konkurrenzverbot; Recht; Kündigung; Höhe; Karenzentschädigung; Arbeitgeber; Gratifikation; Arbeitnehmer; Urteil; Entscheid; Klägers; Konkurrenzverbotes; Zahlung; Berufungsverfahren; Abwerbeverbot; Anspruch; Tatsache; Erfolgsbeteiligung; Arbeitsvertrag; Beweis; ährend
ZHLA220019Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Bonus; Konkurrenz; Parteien; Beklagten; Vorinstanz; Konkurrenzverbot; Recht; Kündigung; Höhe; Karenzentschädigung; Arbeitgeber; Gratifikation; Arbeitnehmer; Urteil; Entscheid; Klägers; Konkurrenzverbotes; Zahlung; Berufungsverfahren; Abwerbeverbot; Anspruch; Tatsache; Erfolgsbeteiligung; Arbeitsvertrag; Beweis; ährend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00089Der Beschwerdeführer war ab 2003 bei einem kantonalen Amt angestellt. Er beantragt eine Vergütung für angeblich von 2007 bis zum Ende des (von ihm aufgelösten) Arbeitsverhältnisses im Jahr 2010 geleistete Überstunden.Stunden; Rekurs; Direktion; Weisung; Arbeitszeit; Vorinstanz; Dispositiv; Arbeitgeber; Mehrzeit; Verfügung; Überstunden; Vereinbarung; Zeitbuchhaltung; Mehrstunden; Arbeitszeitsaldo; Regierungsrat; Ferien; Beschwerdeführers; Weiterbildung; Arbeitnehmer; Vorgesetzte; Arbeitgebers; Erwägungen; Beschluss; Rekursgegnerin; Hinweis; Abgeltung; Arbeitsverhältnis; Dispositiv-Ziff
SGAVI 2008/57Entscheid Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 75a AVIV: Gemäss Art. 52 Abs. 1 AVIG deckt die Insolvenzentschädigung auch "allfällige Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung". Eine Auslegung von Art. 52 Abs. 1 AVIG nach den anerkannten Auslegungsmethoden ergibt, dass dieser Wortlaut zu weit gefasst ist. Die Deckung der Insolvenzentschädigung ist auf Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung zu beschränken, die in Unkenntnis der Konkurseröffnung erbracht wurden (teleologische Reduktion). Insofern erweist sich Art. 75a AVIV als gesetzeskonform. Als nicht gesetzeskonform zu qualifizieren ist jedoch, dass Art. 75a AVIV den Anspruch auf Insolvenzentschädigung bereits bei fahrlässiger Unkenntnis bzw. bei Kennen müssen der Konkurseröffnung ausschliesst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Oktober 2009, AVI 2008/57). Arbeit; Konkurs; Insolvenz; Insolvenzentschädigung; Konkurseröffnung; Arbeitgeber; Monats; Arbeitsverhältnis; Monatslohn; Lohnforderung; Anspruch; Forderung; Lohnforderungen; Quot; Forderungen; Person; Leistung; Zeitraum; Arbeitsleistung; Antrag; Arbeitsleistungen; Recht; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag; Masse; Einsprache; Arbeitsverhältnisse; Masseschulden; Wortlaut
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 78 (4A_295/2020)
Regeste
Art. 127, 330a OR ; Arbeitszeugnis, Verjährung. Klagen auf Ausstellung bzw. Berichtigung eines Arbeitszeugnisses unterliegen der allgemeinen Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäss Art. 127 OR (E. 6.2-6.9).
élai; édéral; Arbeit; Conseil; Employé; était; état; étention; Message; éance; été; Tribunal; étation; éances; étentions; Kommentar; évision; Arrêt; Genève; Employeur; érale; REHBINDER/STÖCKLI; être; écité; énéral; écembre; -après:; écision; Action; élivrance
144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Recht; Schiedsgericht; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schweiz; Schiedsgerichtsbarkeit; Ansprüche; Rechtsprechung; Bundesgericht; Forderungen; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Zuständigkeit; Anspruch; Schiedsvereinbarung; Schiedsverfahren; Arbeitsverhältnis; Hinweis; Verfahren; Arbeitnehmer; Schutz; FRÖHLICH; Vertrag

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-958/2019BundespersonalArbeit; Aufhebung; Kündigung; Vereinbarung; Bundes; Leistung; Arbeitgeber; Recht; Vorinstanz; Urteil; Aufhebungsvertrag; Vertrag; Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmer; Auflösung; Abschluss; Reintegration; Weiterbildung; Leistungen; Arbeitgeberin; Anspruch; Parteien; Lohnfortzahlung; Austritts; Austrittsvereinbarung; Kündigungsschutz; Arbeitsverhältnisse
A-1117/2014BundespersonalVertrag; Arbeitsvertrag; Vorinstanz; Recht; Vertrags; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Rückerstattung; Kündigung; Urteil; Arbeitnehmer; Aufhebung; Jahreslohn; Bereicherung; Verzicht; Fürsorgepflicht; Rückforderung; Verfahren; Arbeitsverhältnis; Regel; Entscheid; Beschwerdeführer; Arbeitgeber; Arbeitsvertrages

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Staehelin, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016
Roger Rudolph, Wolfgang PortmannBasler Kommentar Obligationenrecht I2015