Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 340a OR vom 2025

Art. 340a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 340a Beschränkungen

1 Das Verbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen, so dass eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist; es darf nur unter besonderen Umständen drei Jahre überschreiten.

2 Der Richter kann ein übermässiges Konkurrenzverbot unter Würdigung aller Umstände nach seinem Ermessen einschränken; er hat dabei eine allfällige Gegenleistung des Arbeitgebers angemessen zu berücksichtigen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 340a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220039Vorsorgliche Massnahmen / Konkurrenzverbot aus Arbeitsvertrag usw.Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Konkur; Konkurrenz; Arbeit; Konkurrenzverbot; Berufungsbeklagten; Kunden; Vorinstanz; Bezirk; Brandschutz; Berufungsklägers; Entscheid; Kündigung; Verbot; Kanton; Parteien; Arbeitnehmer; Gesuch; Bezirke; Arbeitsverhältnis; Gebiet; Konkurrenzverbotes
ZHLA190014Arbeitsrechtliche ForderungKonkurrenz; Konkurrenzverbot; Entschädigung; Vorinstanz; Parteien; Berufung; Vertrag; Konkurrenzverbots; Arbeitsverhältnis; Vertrags; Beklagten; Karenzentschädigung; Arbeitsverhältnisses; Recht; Klägers; Kündigung; Beendigung; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag; Klage; Arbeitgeber; Entscheid; Anschlussberufung; Konkurrenzentschädigung; Bonus; Urteil; Zusammenhang; ürde
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRU 2022 18Rückerstattung AusbildungskostenGemeinde; Weiterbildung; Rückzahlung; Arbeit; Ausführung; Ausführungsbestimmungen; Rückzahlungspflicht; Recht; Weiterbildungsvereinbarung; Entscheid; Betrag; Vertrag; Bg-act; Rückerstattung; Arbeitnehmer; Personalverordnung; Gemeindevorstand; Arbeitsverhältnis; Bestimmungen; Abschluss; Urteil; Ausbildung; Kanton; Regel; Verwaltungsgericht; Arbeitgeber
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