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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 340 StPO vom 2024

Art. 340 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 340 Fortgang der Verhandlung

1 Sind allfällige Vorfragen behandelt, so hat dies zur Folge, dass:

  • a. die Hauptverhandlung ohne unnötige Unterbrechungen zu Ende zu führen ist;
  • b. die Anklage nicht mehr zurückgezogen und unter Vorbehalt von Artikel 333 nicht mehr geändert werden kann;
  • c. zur Anwesenheit verpflichtete Parteien den Verhandlungsort nur noch mit Einwilligung des Gerichts verlassen dürfen; verlässt eine Partei den Verhandlungsort, so wird die Verhandlung gleichwohl fortgesetzt.
  • 2 Nach der Behandlung allfälliger Vorfragen gibt die Verfahrensleitung die Anträge der Staatsanwaltschaft bekannt, falls die Parteien nicht darauf verzichten.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 340 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUH180059AkteneinsichtAkten; Akteneinsicht; Interesse; Verfahren; Recht; Gericht; Sterbehilfe; Einsicht; Anklage; Verfahren; Urteil; Öffentlichkeit; Verfahrens; Entscheid; Bezirksgericht; Bundesgericht; Medien; Person; Staat; Kanton; Akteneinsichtsverordnung; Kantons; Hauptverhandlung; Schweiz; Verfahrens
    VDJug/2021/261évenu; ’il; ’elle; était; édé; Appel; ’est; ’appel; édéral; ’au; ’était; Avait; éré; Office; étention; éclaré; ’expert; ’accord; ’avait; ’ai; également; énal; Autre; ément
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2018.127 (AG.2019.83)Klage wegen Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen (BGer 1B_111/2019 vom 8. März 2019)Anklage; Anklageschrift; Staatsanwaltschaft; Gericht; Opfer; Verfahren; Beschwerdeführers; Recht; Privatkläger; Auflage; Verletzung; Kommentar; Person; Zustellung; Basler; Gericht; Geschädigte; Verfahren; Akten; Verfahrens; Daten; Integrität; Basel; Verkehrsregel
    AGAGVE 2012 99 Art. 324 ff. StPOAnklageerhebungDie Staatsanwaltschaft darf mit der Anklageerhebung keinen Freispruchder beschuldigten Person beantragen. Anklage; Staatsanwaltschaft; Person; Freispruch; Untersuchung; Prozessordnung; Schweizerische; Anklageerhebung; Gericht; Prozessrecht; StPO; Antrag; Zweifel; Obergericht; Recht; Entscheid; Befehl; Kantons; Kommentar; Schweizerischen; Anklageschrift; Untersuchungs; Grundsatz; Einstellung; Zofingen; Basler; Rechtsprechung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 108 (6B_780/2019)
    Regeste
    Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1).
    Gesamtstrafe; Gericht; Gesamtstrafen; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Kantons; Vorinstanz; Obergericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Recht; Asperation; Verfahren; Vollzug; Person; Delikt; Rechtskraft; Asperationsprinzip; Gericht; Zusatzstrafe; Vollzugs
    146 IV 68 (6B_31/2019) Art. 102 StGB , Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO ; Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung. Zulässigkeit der Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung trotz umstrittener Rechtslage (E. 2.1 und 2.2). Verjährung; Unternehmen; Einstellung; Unternehmens; Recht; Sinne; Urteil; Barkeit; Recht; Sanktion; Einstellungsverfügung; NIGGLI/GFELLER; Zurechnung; Zurechnungsnorm; Verfahren; Tatbestand; Organisation; Anlass; Anklage; Rechtsprechung; Übertretung; Verjährungsfrist; Organisations; Anlasstat; Busse; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gericht

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2013.246Entraide judiciaire internationale en matière pénale à Taïwan. Saisie conservatoire (art. 33a OEIMP)
    Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Richt; Anklage; Organ; Organisation; Recht; Qaïda; Al-Qaïda; Einvernahme; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Apos;; Punkt; Schweiz; Person; Unterstützung; Sinne; Über; Internet; Handlung; Urkunde; Verfahren; Anklagepunkt; Basel; Verfahrens
    SK.2012.39Beteiligung an (eventualiter Unterstützung) einer kriminellen Organisation, Fälschung von Urkunden des Auslandes sowie Versuch dazu, Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise mit Bereicherungsabsicht, Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit, Gewaltdarstellungen, Rassendiskriminierung, fahrlässige Geschäftsführung ohne Bewilligung (aArt. 36 GwG); Ergänzung des Vorverfahrens, Sistierung; Rückweisung an BAAnklage; Bundes; Beweis; Akten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Anklageschrift; Organisation; Gericht; Recht; Vorverfahren; Schlusseinvernahme; Beschuldigte; Beschuldigten; Beweise; Bundesstrafgericht; Beschluss; Kammer; Unterstützung; Hinweis; Verfahrens; Bundesstrafgerichts; Hauptverhandlung; Vorverfahrens; Schweizerische; Staatsanwaltschaft; Vorwürfe; Hinweise