Kinderrechtskonvention (KRK) Art. 34
Zusammenfassung der Rechtsnorm KRK:
Die Kinderrechtskonvention ist ein internationales Abkommen, das die grundlegenden Rechte von Kindern festlegt und die Vertragsstaaten verpflichtet, diese zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehören das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, Bildung, Gesundheit sowie Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Die Konvention betont auch die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die sie betreffen. Die Schweiz hat die Konvention ratifiziert und muss sicherstellen, dass die Kinderrechte im Land geschützt werden.
Art. 34 KRK vom 2022
Art. 34
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Massnahmen, um zu verhindern, dass Kinder:a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.