Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm VwVG:



Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) in der Schweiz legt die Regeln für das Verwaltungsverfahren fest, einschliesslich des Ablaufs, der Grundsätze und der Zuständigkeiten der Behörden. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltung, um transparente, faire und effiziente Verwaltungsverfahren sicherzustellen. Das VwVG dient als wichtiges Instrument zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Rechtsverletzungen seitens der Verwaltung.

Art. 33b VwVG vom 2022

Art. 33b Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 33b Einigung und Mediation (1)

1 Die Behörde kann das Verfahren im Einverständnis mit den Parteien sistieren, damit sich diese über den Inhalt der Verfügung einigen können. Die Einigung soll einschliessen, dass die Parteien auf Rechtsmittel verzichten und wie sie die Kosten verteilen.

2 Zur Förderung der Einigung kann die Behörde eine neutrale und fachkundige natürliche Person als Mediator einsetzen.

3 Der Mediator ist nur an das Gesetz und den Auftrag der Behörde gebunden. Er kann Beweise abnehmen; für Augenscheine, Gutachten von Sachverständigen und Zeugeneinvernahmen braucht er eine vorgängige Ermächtigung der Behörde.

4 Die Behörde macht die Einigung zum Inhalt ihrer Verfügung, es sei denn, die Einigung leide an einem Mangel im Sinne von Artikel 49.

5 Soweit die Einigung zustande kommt, erhebt die Behörde keine Verfahrenskosten. Misslingt die Einigung, so kann die Behörde davon absehen, die Auslagen für die Mediation den Parteien aufzuerlegen, sofern die Interessenlage dies rechtfertigt.

6 Eine Partei kann jederzeit verlangen, dass die Sistierung des Verfahrens aufgehoben wird.

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 33b Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2016/44Entscheid Sistierung des Verwaltungsverfahrens der EL-Durchführungsstelle.Ist noch nicht bekannt, ob der EL-Ansprecher einen Anspruch auf Rentenleistungen der beruflichen Vorsorge hat, muss das Verwaltungsverfahren sistiert werden, bis über einen allfälligen Anspruch auf solche Rentenleistungen abschliessend entschieden ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. März 2017,EL 2016/44). Sistierung; Rente; Sachverhalt; Anspruch; Ergänzungsleistung; Vorsorge; Verwaltungsverfahren; Anspruchs; Sozialhilfe; Sachverhalts; Verfügung; Leistung; Verfahren; Zahlung; Verwaltungsverfahrens; Rentenleistungen; Einnahme; Ergänzungsleistungen; Einnahmen; Recht; Notlage; üssen
SGEL 2014/30Entscheid Sistierung des Verwaltungsverfahrens betreffend eine Ergänzungsleistung bei einem hängigen IV-Verfahren.Im EL-Verfahren ist bezüglich eines allfälligen hypothetischen Erwerbseinkommens entscheidend, in welchem Ausmass die betroffene Person – der EL-Bezüger oder eine in die Anspruchsberechnung mit einbezogene Person – erwerbsfähig ist. Ist ein IV- Verfahren hängig, das (unter anderem) genau diese Frage zum Gegenstand hat, ist es sinnvoll, das EL-Verfahren bis zum Abschluss des IV-Verfahrens zu sistieren und auf die Ergebnisse des IV-Verfahrens abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2014, EL 2014/30) Verfahren; Sistierung; Verfahrens; Erwerbseinkommen; Recht; Sachverhalt; Verfügung; Person; Einsprache; Rente; Anspruch; Abklärungen; Gallen; Entscheid; Interesse; Erwerbsfähigkeit; Kantons; Ergänzungsleistung; Invalidenversicherung; Ehemannes; EL-Durchführungsstelle; Verfahrenssistierung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2016/44Entscheid Sistierung des Verwaltungsverfahrens der EL-Durchführungsstelle.Ist noch nicht bekannt, ob der EL-Ansprecher einen Anspruch auf Rentenleistungen der beruflichen Vorsorge hat, muss das Verwaltungsverfahren sistiert werden, bis über einen allfälligen Anspruch auf solche Rentenleistungen abschliessend entschieden ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. März 2017,EL 2016/44). Sistierung; Rente; Sachverhalt; Anspruch; Ergänzungsleistung; Vorsorge; Verwaltungsverfahren; Anspruchs; Sozialhilfe; Sachverhalts; Verfügung; Leistung; Verfahren; Zahlung; Verwaltungsverfahrens; Rentenleistungen; Einnahme; Ergänzungsleistungen; Einnahmen; Recht; Notlage; üssen
SGEL 2014/30Entscheid Sistierung des Verwaltungsverfahrens betreffend eine Ergänzungsleistung bei einem hängigen IV-Verfahren.Im EL-Verfahren ist bezüglich eines allfälligen hypothetischen Erwerbseinkommens entscheidend, in welchem Ausmass die betroffene Person – der EL-Bezüger oder eine in die Anspruchsberechnung mit einbezogene Person – erwerbsfähig ist. Ist ein IV- Verfahren hängig, das (unter anderem) genau diese Frage zum Gegenstand hat, ist es sinnvoll, das EL-Verfahren bis zum Abschluss des IV-Verfahrens zu sistieren und auf die Ergebnisse des IV-Verfahrens abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2014, EL 2014/30) Verfahren; Sistierung; Verfahrens; Erwerbseinkommen; Recht; Sachverhalt; Verfügung; Person; Einsprache; Rente; Anspruch; Abklärungen; Gallen; Entscheid; Interesse; Erwerbsfähigkeit; Kantons; Ergänzungsleistung; Invalidenversicherung; Ehemannes; EL-Durchführungsstelle; Verfahrenssistierung
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-383/2017LuftfahrtbetriebQuot;; Schallschutz; Vorinstanz; Verfügung; Verfahren; Schallschutzprogramm; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Streit; Perimeter; Entscheid; Gemeinde; Flughafen; Interesse; Neerach; Streitgegenstand; Betrieb; Bericht; Betriebsreglement; BVGer; Interessen; Grundeigentümer; Verfahrenskosten; Richter; Parteien; ässigen
A-2575/2013NationalstrassenBundes; Lärm; Anlage; Nationalstrasse; Ausführungsprojekt; Recht; Verkehr; Vorinstanz; Verkehrs; ASTRA; Urteil; Bundesgericht; Sanierung; Beurteilung; Bundesverwaltungs; Lärmimmissionen; Bundesgerichts; Plangenehmigung; Bundesverwaltungsgericht; Massnahme; Strasse; Beschwer; Anlagen; Massnahmen; Strassen; Umwelt; Lärmschutz; Bernerstrasse; Rechtsprechung