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Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Art. 337 Voraussetzungen
1 Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. (1)
2 Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.
3 Über das Vorhandensein solcher Umstände entscheidet der Richter nach seinem Ermessen, darf aber in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund anerkennen.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 1988, in Kraft seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA220028 | Arbeitsrechtliche Forderung | Arbeit; Kündigung; Beklagte; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Investoren; Kläger; Klägers; Recht; Gespräch; Kontakt; Entscheid; Parteien; Arbeitsverhältnis; Verfahren; Sachverhalt; Frist; Investorenkontakt; Beschluss; Pflicht; Arbeitspflicht |
ZH | LA220028 | Arbeitsrechtliche Forderung | Arbeit; Kündigung; Beklagte; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Investoren; Kläger; Klägers; Recht; Gespräch; Kontakt; Entscheid; Parteien; Arbeitsverhältnis; Verfahren; Sachverhalt; Frist; Investorenkontakt; Beschluss; Pflicht; Arbeitspflicht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO150075 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Arbeit; Gericht; Hauptsache; Obergericht; Verfahren; Kanton; Beurteilung; Person; Obergerichts; Stadt; Winterthur; Klage; Schlichtungsverfahrens; Verhältnisse; Rechtsbeistand; Kantons; Anspruch; Mittellosigkeit; Rechtsschutzversicherung; Einkommen; Ehegattin; Kündigung; Observation; Friedensrichteramt |
ZH | VO150015 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Verfahren; Klage; Entscheid; Stadt; Gericht; Person; Obergerichts; Kanton; Hauptsache; Kantons; Gesuchs; Anspruch; Kündigung; Rechtsanwältin; Friedensrichteramt; Kreise; Entlassung; Beurteilung; Bestellung; Sinne; Arbeitszeugnis; Einkommen; Verhältnisse; Sachen; Rechtsvertreterin |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 475 (4A_50/2021) | Regeste Art. 229 Abs. 2 ZPO ; Zeitpunkt des Aktenschlusses. Können neue Tatsachen und Beweismittel "zu Beginn der Hauptverhandlung" unbeschränkt vorgebracht werden, sind diese vor den ersten Parteivorträgen nach Art. 228 ZPO in das Verfahren einzubringen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2 und 2.3.3). | Hauptverhandlung; Tatsachen; Parteivorträge; Parteivorträgen; Beweismittel; Beginn; Hauptverhandlung; Verfahren; Urteil; Noven; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Arbeitgeberin; Rechtsprechung; Tatsachenvortrag; Gericht; E-ZPO; Replik; Duplik; Element; Zeitpunkt; Parteien; BRUGGER; Arbeitnehmer |
144 III 235 (4A_7/2018) | Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). | Schieds; Recht; Schiedsgericht; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schweiz; Schiedsgerichtsbarkeit; Ansprüche; Rechtsprechung; Bundesgericht; Forderungen; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Zuständigkeit; Anspruch; Schiedsvereinbarung; Schiedsverfahren; Arbeitsverhältnis; Hinweis; Verfahren; Arbeitnehmer; Schutz; FRÖHLICH; Vertrag |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4628/2020 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Arbeit; Vorinstanz; Bundes; Quot;; Kündigung; Kunde; Kunden; Verhalten; Sachverhalt; Urteil; Recht; BVGer; Kundin; Arbeitsverhältnis; Vorfall; Bundesverwaltungsgericht; Beweis; Entschädigung; Sachverhalts; Akten; Gehör; Situation; Begleitperson; Urteile; Verhaltens; Beschwerdeführers; Arbeitskollege |
A-6200/2020 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Kündigung; Vorinstanz; Meldepflicht; Arbeitsverhältnis; Entschädigung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Person; Urteil; Behandlung; Verletzung; BVGer; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnisse; Betriebssicherheit; Verfügung; Beweis; Urteile; Sicherheit; Arbeitsverhältnisses; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Fahrtauglichkeit; üglich |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2020.318 | Bundes; Arbeit; Filter; Kündigung; Generalsekretärin; Probezeit; Urteil; Beschwerdegegner; Bundesverwaltungsgericht; Urteile; Arbeitsverhältnis; Recht; Entschädigung; Bundesstrafgericht; Parteien; Verfügung; Beweis; Entscheid; Bundesverwaltungsgerichts; Beschwerdeführers; Leiter; BVGer; önne | |
RR.2016.115 | Arbeitsverhältnis beim Bundesverwaltungsgericht (Art. 36 Abs. 4 BPG). | Arbeit; Bundes; Beschwerdegegner; Bundesverwaltung; Kündigung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Arbeitsunfähigkeit; Bundesverwaltungsgerichts; Person; Abteilung; Arbeitgeber; Akten; Verwaltung; Recht; Arbeitnehmer; Anwaltsprüfung; Arbeitsverhältnis; Gericht; Arbeitszeugnis; Verwaltungskommission; Diskriminierung; Verfahren; Beweis; Bundesverwaltungsrichter |
Autor | Kommentar | Jahr |
Staehelin | Kommentar zum Strafgesetzbuch | 2019 |
Roger Rudolph, Wolfgang Portmann, Heinrich, Schweizer | Basler Kommentar Schweizerisches Obligationenrecht | 2015 |