Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 335b OR vom 2025

Art. 335b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 335b während
der Probezeit
(1)

1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.

2 Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden; die Probezeit darf jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden.

3 Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. März 1988, in Kraft seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 335b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRA220002Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Probezeit; Hinweis; Beschwerdeverfahren; Verlängerung; Kündigung; Beklagten; Urteil; Vorinstanz; Rechtsmittel; Sinne; Eventualbegründung; Lockdown; Streitwert; Hauptbegründung; Kündigungsfrist; Bundesgericht; Kantons; Oberrichter; Verfahren; Berufung; Arbeitsvertrag; Zeitpunkt; Vereinbarung; Parteien; Arbeitnehmer
ZHUE130252NichtanhandnahmeProbezeit; Staatsanwaltschaft; Kündigung; Probezeitverlängerung; Zürich; Vereinbarung; Nichtanhandnahme; Recht; Arbeitsverhältnis; Verlängerung; Abrede; Zürich-Sihl; Nichtanhandnahmeverfügung; Nötigung; Untersuchung; Gericht; Zweck; Mitarbeiter; Kanton; Vertrag; Arbeitnehmer; Androhung; Recht; Begründung; Arbeitsvertrag; Änderungskündigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2013/598Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV. Aufhebung einer Invalidenrente bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Galle vom 13. Mai 2016, IV 2013/598). Arbeit; Rente; Arbeitsfähigkeit; Kinder; Erwerb; Verfügung; Gutachten; Meldepflicht; Leistung; Verbesserung; Anspruch; Sachverhalt; Gesundheitszustand; Invalidität; Bundesgericht; IV-Stelle; Begutachtung; Bäckerei; Familie; Beurteilung; Meldepflichtverletzung; Erwerbstätigkeit; Gutachter; Veränderung; üher
SGB 2010/118UrteilPersonalrecht, Verfahren, Art. 79bis VRP (sGS 951.1), Art. 83 StVG (sGS 140.1), Art. 9 BV (SR 101). Dualismus von Anfechtungs- und Klageverfahren im öffentlichen Personalrecht, sachgemässe Anwendung der Kündigungsschutzbestimmungen des OR, Kündigung während der Probezeit (Verwaltungsgericht, B 2010/118). Kündigung; Probezeit; Recht; Beschwerde; Entschädigung; Verwaltung; Klage; Beschwerdeverfahren; Arbeitsverhältnis; Gallen; Verwaltungsgericht; Verfügung; Missbräuchlichkeit; Arbeitgeber; öffentlich-rechtliche; Parteien; Arbeitnehmer; Angestellten; Sicherheits; Justizdepartement; Vorinstanz; Feststellung; Klageverfahren; Begehren; Angestelltenverhältnis; Abschluss
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2349/2013RentenanspruchArbeit; IV-act; Leistung; Bericht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Invalidität; Recht; Lunge; Beurteilung; Verfügung; Lungen; Leistungsfähigkeit; Vorinstanz; Invaliditätsgrad; Einschränkung; Abklärung; Verfahren; IV-Stelle; Arbeitsfähigkeit; üsse
A-5333/2013Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Absatz; Probezeit; Bundes; Arbeitszeugnis; Erstinstanz; Arbeitsverhältnisse; Recht; Fassung; Vorinstanz; Arbeitsverhältnisses; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Regel; Absatzes; Urteil; Entschädigung; Regelung; Anspruch; Arbeitnehmer; Arbeitszeugnisse; öglich