ZPO Art. 333 - Neuer Entscheid in der Sache

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 333 ZPO vom 2024

Art. 333 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 333 Neuer Entscheid in der Sache

1 Heisst das Gericht das Revisionsgesuch gut, so hebt es seinen früheren Entscheid auf und entscheidet neu.

2 Im neuen Entscheid entscheidet es auch über die Kosten des früheren Verfahrens.

3 Es eröffnet seinen Entscheid mit einer schriftlichen Begründung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 333 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220033Revision ScheidungsurteilRevision; Revisionsklägerin; Recht; Vorinstanz; Beweis; Richt; Tatsache; Revisionsgesuch; Beschwerde; Revisionsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Scheidung; Beweismittel; Parteien; Rechtspflege; Revisionsgr; Gesuch; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Urteil; Gericht; Einkommen; Dispositivziffer; Vorbringen; önnen
ZHRY200003Revision (Eheschutz)Revision; Revisions; Revisionskläger; Revisionsbeklagte; Berufung; Unterhalt; Unterhalts; Verfahren; Gesuch; Urteil; Revisionsbeklagten; Gesuchsgegner; Bezirksgericht; Recht; Entscheid; Unterhaltsbeiträge; Parteien; Revisionsklägers; Tatsache; Kostenvorschuss; Obergericht; Berufungsverfahren; Gericht; Arbeit; Revisionsgesuch; Verfügung; Frist; Horgen; Revisionsverfahren
Dieser Artikel erzielt 25 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.27 (AG.2018.646)Revision betreffend Urteil des Appellationsgerichts vom 15. Juli 2010Gericht; Gesuch; Revision; Gesuchsgegner; Gerichts; Appellationsgericht; Urteil; Recht; Vereinbarung; Zivil; Entscheid; Verfahren; Appellationsgerichts; Betreibung; Verfahren; Revisionsgesuch; Aufhebung; Gericht; Urteil; Zivilgericht; Bundesgericht; Betrug; Parteien; Darlehen; Klage; Forderung; Darlehens; Parteientschädigung; Betrugs
BSDG.2016.26 (AG.2017.335)Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47)Entscheid; Revision; Revisions; Berufung; Gesuch; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Nebenintervenientin; Revisionsgesuch; Gericht; Verfahren; Abtretung; Parteien; Berufungsverfahren; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Ziffer; Revisionsgesuchs; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Forderung; Parteientschädigung; Klageverfahren; Vermieterin; Prozesskosten; Gutheissung; Verfahrens
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
96 II 266Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sinne; Sachverständige; Gesuch; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; Zuber; Nichtigkeitsbeschwerde; Werkes; Ablieferung; Urteil; Heimgartner; Appellationshof; Nichtigkeitsklage; Entscheide; Kanton; Zuständigkeit; Massnahme; Hauri; Verfahren; Grundstück

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Brunner, Gasser, Schwander, Schweizer Brunner, Gasser, Schwander Hrsg2011