CPC Art. 332 - Decisiun davart la dumonda da revisiun

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 332 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 332 Decisiun davart la dumonda da revisiun

Cunter la decisiun davart la dumonda da revisiun pon ins far recurs.


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Art. 332 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU240010Revision des Beschlusses der Schlichtungsbehörde Zürich vom 23. Mai 2022 betreffend Kündigungsschutz / AnfechtungFrist; Rechtsmittel; Wiederherstellung; Spital; Revision; Vorinstanz; Frist; Schlichtungsbehörde; Beschluss; Beschwerdeführer; Gericht; Parteien; Beschwerdeführers; Eingabe; Entscheid; Beschwerdefrist; Gesuch; Spitalaufenthalt; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Vergleich; Kündigung; Zeitpunkt; Dispositiv-Ziffer; Rechtsmittels; Schweizerischen; Wiederherstellungsgesuch
ZHPS230070Revision des Urteils vom 18. November 2020 im Verfahren EK201342 / RückweisungRevision; Konkurs; Verfahren; Anerkennung; Entscheid; Recht; Urteil; Konkursgericht; Anerkennungsentscheid; Revisionsgr; Liquidation; Verfügung; Konkursdekret; Gesellschaft; Publikation; Vorinstanz; Beschwer; Kammer; Vorbringen; Bundesgericht; Auflösung; Bekanntmachung; Auflage; Tatsache; Parteien; Revisionsgesuch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.26 (AG.2017.335)Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47)Entscheid; Revision; Revisions; Berufung; Gesuch; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Nebenintervenientin; Revisionsgesuch; Gericht; Verfahren; Abtretung; Parteien; Berufungsverfahren; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Ziffer; Revisionsgesuchs; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Forderung; Parteientschädigung; Klageverfahren; Vermieterin; Prozesskosten; Gutheissung; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 II 216Art. 48 Abs. 1 OG; Begriff des Endentscheids. Gegen einstweilige Verfügungen im Sinne von Art. 326 der bernischen Zivilprozessordnung (im vorliegenden Fall Ausweisung eines Mieters) ist die Berufung nicht zulässig. Berufung; Entscheid; Bundesgericht; Verfügung; Recht; Massnahme; Verfahren; Urteil; Verfügungen; Ausweisung; Gesuch; Endentscheid; Charakter; Sinne; Werkstatt; Schaden; Richter; Anspruch; Befehlsverfahren; Mieter; Käuferin; Gesuchsgegner; Rechtsprechung; Massnahmen; Erwägung; KUMMER; ähig
88 I 11Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). Eigentum; Anspruch; Verfügung; Recht; Zeichnung; Gesuch; Ziegler; Grosclaude; Massnahme; Entscheid; Frist; Beschwerdegegner; Hauptprozess; Eigentums; Renée; Appellationshof; Léger; Gesuchsteller; Verfahren; Richter; Vertrag; Gewahrsam; Appellationshofs; Instanzen; ürlich; GULDENER; Erlass; Besitzer; Klage; Massnahmen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Freiburghaus Kommentar zur ZPO2016
Sutter-Somm, Freiburghaus Kommentar zur ZPO2016