CPC Art. 332 - Decision on the review application

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 332 CPC from 2023

Art. 332 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 332 Decision on the review application

The decision on the application for review may be challenged by way of objection.


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Art. 332 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU240010Revision des Beschlusses der Schlichtungsbehörde Zürich vom 23. Mai 2022 betreffend Kündigungsschutz / AnfechtungFrist; Rechtsmittel; Wiederherstellung; Spital; Revision; Vorinstanz; Frist; Schlichtungsbehörde; Beschluss; Beschwerdeführer; Gericht; Parteien; Beschwerdeführers; Eingabe; Entscheid; Beschwerdefrist; Gesuch; Spitalaufenthalt; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Vergleich; Kündigung; Zeitpunkt; Dispositiv-Ziffer; Rechtsmittels; Schweizerischen; Wiederherstellungsgesuch
ZHPS230070Revision des Urteils vom 18. November 2020 im Verfahren EK201342 / RückweisungRevision; Konkurs; Verfahren; Anerkennung; Entscheid; Recht; Urteil; Konkursgericht; Anerkennungsentscheid; Revisionsgr; Liquidation; Verfügung; Konkursdekret; Gesellschaft; Publikation; Vorinstanz; Beschwer; Kammer; Vorbringen; Bundesgericht; Auflösung; Bekanntmachung; Auflage; Tatsache; Parteien; Revisionsgesuch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.26 (AG.2017.335)Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47)Entscheid; Revision; Revisions; Berufung; Gesuch; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Nebenintervenientin; Revisionsgesuch; Gericht; Verfahren; Abtretung; Parteien; Berufungsverfahren; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Ziffer; Revisionsgesuchs; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Forderung; Parteientschädigung; Klageverfahren; Vermieterin; Prozesskosten; Gutheissung; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 II 216Art. 48 Abs. 1 OG; Begriff des Endentscheids. Gegen einstweilige Verfügungen im Sinne von Art. 326 der bernischen Zivilprozessordnung (im vorliegenden Fall Ausweisung eines Mieters) ist die Berufung nicht zulässig. Berufung; Entscheid; Bundesgericht; Verfügung; Recht; Massnahme; Verfahren; Urteil; Verfügungen; Ausweisung; Gesuch; Endentscheid; Charakter; Sinne; Werkstatt; Schaden; Richter; Anspruch; Befehlsverfahren; Mieter; Käuferin; Gesuchsgegner; Rechtsprechung; Massnahmen; Erwägung; KUMMER; ähig
88 I 11Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). Eigentum; Anspruch; Verfügung; Recht; Zeichnung; Gesuch; Ziegler; Grosclaude; Massnahme; Entscheid; Frist; Beschwerdegegner; Hauptprozess; Eigentums; Renée; Appellationshof; Léger; Gesuchsteller; Verfahren; Richter; Vertrag; Gewahrsam; Appellationshofs; Instanzen; ürlich; GULDENER; Erlass; Besitzer; Klage; Massnahmen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Freiburghaus Kommentar zur ZPO2016
Sutter-Somm, Freiburghaus Kommentar zur ZPO2016