Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 332 StPO vom 2024

Art. 332 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 332 Vorverhandlungen

1 Die Verfahrensleitung kann die Parteien zur Regelung organisatorischer Fragen zu einer Vorverhandlung vorladen.

2 Sie kann die Parteien nach Massgabe von Artikel 316 zu Vergleichsverhandlungen vorladen.

3 Ist die Erhebung eines Beweises in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht möglich, so kann die Verfahrensleitung eine vorgängige Beweiserhebung durchführen, damit eine Delegation des Gerichts, in dringenden Fällen auch die Staatsanwaltschaft betrauen oder die Beweiserhebung rechtshilfeweise vornehmen lassen. Den Parteien ist Gelegenheit zu geben, an solchen Beweiserhebungen teilzunehmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 332 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH210441Nichtwiedereröffnung eines StrafverfahrensStaatsanwaltschaft; Recht; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegner; Wiederaufnahme; Verfahrens; Nichtanhandnahmeverfügung; Sachen; Untersuchung; Akten; Beweismittel; Tatsachen; Kantons; Verfügung; Winterthur; Unterland; Bundesgericht; Winterthur/Unterland; Beschwerdeführern; Beschwerdeverfahren; Beilage; …-schule; Eingabe; Rechtspflege; Beschwerdegegnern; Bundesgerichts; Umstände; Beurteilung; Entschädigung; Kopie
ZHSB150313Einfache Körperverletzung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Beruf; Berufung; Aussage; Aussagen; Zeuge; Privatklägers; Zeugen; Verletzung; Verfahren; Berufungsverfahren; Einvernahme; Urteil; Bundesgericht; Verletzungen; Beweis; Verteidiger; Auseinandersetzung; Körper; Polizei; Körperverletzung; Verfahren; Kammer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2018.54 (AG.2018.811)Abweisung des HaftentlassungsgesuchsGericht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Auflage; Beschwerdeführers; Prozessordnung; Person; Haftentlassung; Recht; Gericht; Untersuchungs; Zwangsmassnahme; Haftentlassungsgesuch; Befragung; Gerichts; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Basel; Verfahren; Entscheid; Zwangsmassnahmengericht; Hauptverhandlung; Kaution; Sinne; Verfahren; Ersatzmassnahme; Kommentar; Vollzug
AGAGVE 2011 2121 Art. 311 Abs. 1, 312, 329 Abs. 2 StPOschrift.Beweiserhebungen, insbesondere Einvernahmen, sind ausnahmsweise zulässig.Im konkreten Fall mit Geständnis der Beschuldigten und leicht erfassbarem, klarem und unkompliziertem Sachverhalt wird ein Ausnahmefall bejaht. Staatsanwaltschaft; Einvernahme; Beweise; Gericht; Verfahren; Polizei; Anklage; Beweiserhebung; Einvernahmen; Untersuchung; Beweiserhebungen; Beschuldigten; Kanton; Delegation; Fälle; Obergericht; Staatsanwältinnen; Staatsanwälte; Auffassung; Akten; Prüfung; Prozessrecht; änzen
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5403/2011Post- und FernmeldeüberwachungGericht; Bundes; Recht; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Zuständigkeit; Verfahren; Überwachung; Wortlaut; Verfahrens; Fernmeldeverkehr; Berufung; Bundesverwaltungsgericht; Prozessordnung; Fernmeldeüberwachung; Interesse; Rechtsmittel; Urteil; Verfügung; Gericht; Regel; Verfahren; Dienst; Behörde; Zwangsmassnahmen; Gesetzgeber; Anordnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.14Verfahren; Recht; Verfügung; Bundes; VStrR; Beschuldigte; Verwaltung; Urteil; Stunden; Recht; Apos;; Verfahren; Verfahrens; Person; Rechtsprechung; Bundesgericht; Beweis; Beschuldigten; Verjährung; Verteidigung; Einsprache; Grundlage; Akten; Bundesstrafgericht; Meldepflicht; Bescheid; Bundesstrafgerichts; Aussage
SK.2023.38Verfahren; Recht; Verfügung; Bundes; VStrR; Beschuldigte; Verwaltung; Urteil; Stunden; Recht; Apos;; Verfahren; Verfahrens; Person; Rechtsprechung; Bundesgericht; Beweis; Beschuldigten; Verjährung; Verteidigung; Einsprache; Grundlage; Akten; Bundesstrafgericht; Meldepflicht; Bescheid; Bundesstrafgerichts; Aussage