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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 332 StPO vom 2024

Art. 332 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 332 Vorverhandlungen

1 Die Verfahrensleitung kann die Parteien zur Regelung organisatorischer Fragen zu einer Vorverhandlung vorladen.

2 Sie kann die Parteien nach Massgabe von Artikel 316 zu Vergleichsverhandlungen vorladen.

3 Ist die Erhebung eines Beweises in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht möglich, so kann die Verfahrensleitung eine vorgängige Beweiserhebung durchführen, damit eine Delegation des Gerichts, in dringenden Fällen auch die Staatsanwaltschaft betrauen oder die Beweiserhebung rechtshilfeweise vornehmen lassen. Den Parteien ist Gelegenheit zu geben, an solchen Beweiserhebungen teilzunehmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 332 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH210441Nichtwiedereröffnung eines StrafverfahrensBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Recht; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Nichtanhandnahme; Wiederaufnahme; Verfahrens; Nichtanhandnahmeverfügung; Sachen; Untersuchung; Akten; Beweismittel; Tatsachen; Kantons; Verfügung; Winterthur; Unterland; Verfügt; Bundesgericht; Winterthur/Unterland; Beschwerdeführern; Beschwerdeverfahren; Beilage; …-schule; Eingabe; Unentgeltlichen; Rechtspflege
ZHSB150313Einfache Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Beruf; Berufung; Aussage; Aussagen; Zeuge; Privatklägers; Zeugen; Verletzung; Verfahren; Berufungsverfahren; Einvernahme; Urteil; Bundesgericht; Verletzungen; Schlagen; Antrag; Beweis; Amtlich; Verteidiger; Anlässlich; Auseinandersetzung; Körper; Amtliche; Polizei; Körperverletzung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2018.54 (AG.2018.811)Abweisung des Haftentlassungsgesuchs
AGAGVE 2011 2121 Art. 311 Abs. 1, 312, 329 Abs. 2 StPOschrift.Beweiserhebungen, insbesondere Einvernahmen, sind ausnahmsweise zulässig.Im konkreten Fall mit Geständnis der Beschuldigten und leicht erfassbarem, klarem und unkompliziertem Sachverhalt wird ein Ausnahmefall bejaht.
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5403/2011Post- und FernmeldeüberwachungGericht; Bundes; Beschwerde; Recht; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Zust?ndigkeit; Verfahren; ?berwachung; Beschwerdef?hrer; Wortlaut; Verfahrens; Fernmeldeverkehr; Berufung; Bundesverwaltungsgericht; Prozessordnung; Fernmelde?berwachung; Interesse; Verfahren; Urteil; Verf?gung; Gericht; Regel; Dienst; Beh?rde; Zwangsmassnahmen; Gesetzgeber; Anordnung; Daten; Berufungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.30Festlegung einer Gesamtstrafe (Art. 34 Abst. 3 StPO)Urteil; Bundesstrafgericht; Gesuch; Gericht; Verfahren; Zusatz; Stunden; Zusatzstrafe; Freiheitsstrafe; Gesuchsteller; Bezirksgericht; T?ter; Bundesstrafgerichts; Kanton; Kantons; Kammer; Obergericht; Gesamtstrafe; Gesch?ftsnummer; Urteile; Veruntreuung; Amtlich; Hypothetisch; Verfahrens; Verteidigung; Hypothetische; Urteils; Schriftlich
SK.2011.29Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz (Art. 34 Abs. 1 lit. a i.V.m. lit. c KMG) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).Tinner; Anklage; Marco; Schuldig; Verfahren; Friedrich; Zentrifuge; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Zentrifugen; Libyen; Herstellung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Sicht; Anklageschrift; Recht; Tahir; Sanktion; Gericht; Anklagepunkt; G?ter; Kernwaffen; Freiheits; Akten; Kriegsmaterial; Freiheitsstrafe
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