Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 331a OR vom 2025

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Art. 331a Beginn und Ende des Vorsorgeschutzes (1)

1 Der Vorsorgeschutz beginnt mit dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt, und endet an dem Tag, an welchem der Arbeitnehmer die Vorsorgeeinrichtung verlässt.

2 Der Arbeitnehmer geniesst jedoch einen Vorsorgeschutz gegen Tod und Invalidität, bis er in ein neues Vorsorgeverhältnis eingetreten ist, längstens aber während eines Monats.

3 Für den nach Beendigung des Vorsorgeverhältnisses gewährten Vorsorgeschutz kann die Vorsorgeeinrichtung vom Arbeitnehmer Risikobeiträge verlangen.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dez. 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2386; BBl 1992 III 533).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 331a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2017/96Entscheid Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG, Ablauf Wartejahr und Rentenbeginn. Auswirkung der invalidenversicherungsrechtlichen Festlegung des Rentenbeginns für die Frage, ob auf die Beschwerde einer Vorsorgeeinrichtung einzutreten ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2019, IV 2017/96). Arbeit; IV-act; Fremdakten; Alkohol; Arbeitsunfähigkeit; Gutachter; Störung; Gutachten; Alkoholkonsum; Klinik; Gutachterin; Untersuchung; Arbeitsfähigkeit; Begutachtung; Behandlung; Einschränkung; Beginn; Quot; Persönlichkeitsstörung; IV-Stelle; Drmed; Sicht; Leistungsfähigkeit; Verfügung; Psychiatrische
SGBV 2008/9Entscheid Art. 23 BVG: Anspruch auf reglementarische Invaliditätsleistungen. Prüfung des Eintritts der rentenbegründenden Arbeitsunfähigkeit während des streitigen Vorsorgeverhältnisses sowie Abklärung der Frage, ob der zeitliche Zusammenhangs zwischen der ausserhalb des streitigen Vorsorgeverhältnisses aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität durch das in Frage stehende Arbeitsverhältnis unterbrochen wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Juli 2009, BV 2008/9). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_693/2009. Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Vorsorge; Invalidität; Beklagten; Person; Arbeitsfähigkeit; Vorsorgeeinrichtung; Eintritt; Recht; Arbeitsverhältnis; Klägers; Versicherung; Quot; Entscheid; Leistung; Zusammenhang; Vorsorgeverhältnisses; Personalvorsorge; Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2017/96Entscheid Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG, Ablauf Wartejahr und Rentenbeginn. Auswirkung der invalidenversicherungsrechtlichen Festlegung des Rentenbeginns für die Frage, ob auf die Beschwerde einer Vorsorgeeinrichtung einzutreten ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2019, IV 2017/96). Arbeit; IV-act; Fremdakten; Alkohol; Arbeitsunfähigkeit; Gutachter; Störung; Gutachten; Alkoholkonsum; Klinik; Gutachterin; Untersuchung; Arbeitsfähigkeit; Begutachtung; Behandlung; Einschränkung; Beginn; Quot; Persönlichkeitsstörung; IV-Stelle; Drmed; Sicht; Leistungsfähigkeit; Verfügung; Psychiatrische
SGBV 2008/9Entscheid Art. 23 BVG: Anspruch auf reglementarische Invaliditätsleistungen. Prüfung des Eintritts der rentenbegründenden Arbeitsunfähigkeit während des streitigen Vorsorgeverhältnisses sowie Abklärung der Frage, ob der zeitliche Zusammenhangs zwischen der ausserhalb des streitigen Vorsorgeverhältnisses aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität durch das in Frage stehende Arbeitsverhältnis unterbrochen wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Juli 2009, BV 2008/9). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_693/2009. Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Vorsorge; Invalidität; Beklagten; Person; Arbeitsfähigkeit; Vorsorgeeinrichtung; Eintritt; Recht; Arbeitsverhältnis; Klägers; Versicherung; Quot; Entscheid; Leistung; Zusammenhang; Vorsorgeverhältnisses; Personalvorsorge; Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber
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