Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 33
Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.
Art. 33 VRV vom 2024
Art. 33 Vermeiden von Lärm
(Art. 42 Abs. 1 SVG)Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:a. andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;b. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;c. zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;d. fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;e. zu schnelles Fahren, namentlich mit metallbereiften Fahrzeugen, beim Mitführen von unbefestigten Ladungen und von Anhängern, beim Befahren von Kurven und Steigungen;f. unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie Mitführen von Kannen und ähnlichen lärmerzeugenden Ladungen ohne Befestigung oder Zwischenlagen;g. Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dgl.;h. Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.