IPRG Art. 33 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 33 IPRG vom 2025

Art. 33 Bundesgesetz
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Art. 33 Grundsatz

1 Sieht dieses Gesetz nichts anderes vor, so sind für personenrechtliche Verhältnisse die schweizerischen Gerichte oder Behörden am Wohnsitz zuständig; sie wenden das Recht am Wohnsitz an.

2 Für Ansprüche aus Persönlichkeitsverletzung gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes über unerlaubte Handlungen (Art. 129 ff.).


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 33 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF170007Feststellung der IdentitätBerufung; Berufungskläger; Person; Klage; Recht; Zivilstand; Personen; Personenstand; Feststellung; Eintrag; Eintragung; Verfahren; Vorinstanz; Verfügung; Gericht; Identität; Zivilstandsregister; Pfäffikon; Bezirksgericht; Bereinigung; Schweiz; Zivilstandsamt; Winterthur; Personenstandsregister; Stadt; Berichtigung; Entscheid; Gesuch
ZHLB140043Persönlichkeitsverletzung; unlauterer WettbewerbBeklagte; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Äusserung; Äusserungen; Entscheid; Persönlichkeit; Presse; Aussagen; Parteien; Verfahren; Klage; Urteil; Bezug; Meilen; Schweiz; Bezirksgericht; Erwägung; Darstellung; Zahlungen; Position; Vertrag; Beweis; Einfluss
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.42Anerkennung GeschlechtswechselGeschlecht; Geschlechts; Kolumbien; Zivilstand; Entscheid; Zivilstands; Zuständigkeit; Gesuch; Recht; Anerkennung; Gesuchsteller; Geschlechtsänderung; Gericht; Schweiz; Behörde; Geschlechtswechsel; Verwaltungsgericht; Behörden; Wohnsitz; Zivilstandsaufsicht; Beschwerde; Entscheidung; Bestimmungen; Person; Urteil; Sachen; Volkswirtschaftsdepartement
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 284 (5A_390/2016)Art. 32 IPRG; Eintragung einer ausländischen Entscheidung oder Urkunde über eine Geschlechtsumwandlung in die schweizerischen Zivilstandsregister. Die Geschlechtsumwandlung, die durch den Konsul eines ausländischen Staates in der Schweiz ausgesprochen wurde, kann in die schweizerischen Zivilstandsregister nicht eingetragen werden (E. 4 und 5). état; étence; écision; Suisse; Genève; énéral; Espagne; BUCHER; étranger; Consul; Autorité; écret; éserve; Ordre; énom; éminin; Convention; OTHENIN-GIRARD; Espèce; ésent; érant; Département; été; Inscription; étant; était; Chambre; ître; ément; écisions
140 V 136 (8C_789/2013)Art. 97 Abs. 1 und 2, Art. 105 Abs. 2 und 3 BGG; Kognition. Das Bundesgericht urteilt mit eingeschränkter Kognition, wenn lediglich die Auszahlungsmodalität einer unbestrittenen Geldleistung (Waisenrente) streitig ist (E. 1.2).
Regeste b
Art. 30 UVG; Art. 297 Abs. 3, Art. 311 f. und Art. 318 Abs. 1 ZGB; Art. 27 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 IPRG; Art. 9 Abs. 1 lit. a und Art. 10 Abs. 1 lit. a des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts. Die SUVA hat zu Recht die Auszahlung einer (unbestrittenen) Waisenrente ins Ausland verweigert und die weitere Ausrichtung an die in der Schweiz lebende Mutter angeordnet, da der ausländische "Entscheid" über die Bestellung eines Vormunds für die Halbwaise in casu den schweizerischen ordre public verletzt (E. 4 und 5).
Sorge; Recht; Mutter; Entscheid; Anerkennung; Verfügung; Bundesgericht; Halbwaise; Halbwaisen; Kosovo; Vorinstanz; Auszahlung; Schweiz; Sachverhalt; Kinder; Halbwaisenrente; HKsÜ; Sozialbehörde; Übereinkommen; Entscheidung; Verfahren; Vollstreckung; Sorgerecht; Sachverhalts; Waisen; Kognition; Waisenrente; Halbwaisenrenten; Behörde; Verletzung