Codice civile svizzero (CCS) Art. 328

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 328 CCS dal 2024

Art. 328 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 328 Capo primo: Dell’assistenza tra i parenti A. Persone obbligate (1)

1 Chi vive in condizioni agiate è tenuto a soccorrere i parenti in linea ascendente e discendente quando senza di ciò essi cadessero nel bisogno.

2 È fatto salvo l’obbligo di mantenimento dei genitori e del coniuge o del partner registrato. (2)

(1) Nuovo testo giusta il n. I 4 della LF del 26 giu. 1998, in vigore dal 1° gen. 2000 (RU 1999 1118; FF 1996 I 1).
(2) Nuovo testo giusta l’all. n. 8 della L del 18 giu. 2004 sull’unione domestica registrata, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2005 5685; FF 2003 1165).

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Art. 328 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLD190001VerwandtenunterstützungspflichtBerufung; Beklagten; Vorinstanz; Leistung; Kinder; Unterhalt; Notlage; Tochter; Gericht; Parteien; Verfahren; Anschlussberufung; Vater; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterstützung; Recht; Eltern; Kindsväter; Urteil; Klage; Vorschuss; Fragepflicht; Studium; Frist; Leistungen; önnte
ZHLE180041EheschutzGesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Kinder; Gesuchstellers; Unterhalt; Beruf; Berufung; Mutter; Unterhalts; Woche; Parteien; Wohnung; Vorinstanz; Einkommen; Wochen; Ferien; Recht; Ziffer; Betrag; Schenkung; Familie; Noven; Urteil; Schenkungen; Kreditkarte; Kreditkarten; ührt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.455-Schweiz; Mutter; Beziehung; Beschwerde; Beziehungen; Beschwerdeführers; Urteil; Familie; Recht; Aufenthalt; Verwandte; Gehör; Person; Kinder; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verwandten; Beilage; Migrationsamt; Schweizer; Bundesverwaltungsgerichts; Besuch; Voraussetzung; Abhängigkeit; Enkel
SOVWBES.2022.360-Schweiz; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Beziehung; Urteil; Recht; Familie; Bundesgericht; Schweizer; Familiennachzug; Vorinstanz; Entscheid; Aufenthalt; Gehör; Bundesgerichts; Beziehungen; Verwandte; Verwaltungsgericht; Rechtsprechung; Betreuung; Kinder; Lanka; Person; Eltern; Apos; Heimat; ünde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 574 (9C_388/2013)Art. 11 Abs. 1 lit. d und Abs. 3 ELG; unentgeltliches Wohnen. Aus der abschliessenden Aufzählung der Tatbestände nicht anrechenbarer Einnahmen in Art. 11 Abs. 3 lit. a-f ELG folgt grundsätzlich, dass alle übrigen Leistungen Dritter, die einen substanziellen Beitrag, nicht notwendigerweise in Form finanzieller Mittel, an die Bestreitung der Lebenshaltungskosten der EL-ansprechenden oder -beziehenden Person darstellen, zu berücksichtigen sind, es sei denn, sie lassen sich keinem der in Art. 11 Abs. 1 lit. a-h ELG geregelten Sachverhalte zuordnen (i.c. Unentgeltlichkeit des Wohnens bei der Lebenspartnerin als "andere wiederkehrende Leistungen" im Sinne von Art. 11 Abs. 1 lit. d ELG qualifiziert; E. 3.3.3). Leistung; Wohnen; Leistungen; Lebenspartnerin; Mietzins; Einnahme; Urteil; Gemeinde; Einnahmen; Sinne; Person; Sachverhalt; Fürsorgecharakter; Wohnens; Ergänzungsleistungen; Personen; Ausgabe; Vorinstanz; Versicherungsgerichts; Mietzinsausgabe; Durchführungsstelle; Zusatzleistungen; AHV/IV; Unentgeltlichkeit; Ausgaben; Wohnung; Eigenmietwert; Rechtsprechung
139 III 368 (5A_689/2012)Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3). Verfahren; Verwandte; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterhalt; Unterhalts; Klage; E-ZPO; Auslegung; Botschaft; Verfahrens; Kindes; Person; Anspruch; Verweis; Schweizerische; Untersuchungs; Recht; Klagen; Kinder; Gesetzes; Gemeinwesen; Zivilprozessordnung; Unterhaltsklage; änkt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1166/2017BeiträgeVorinstanz; Beitrags; Nutzniessung; BVGer; Einsprache; Vermögen; Beiträge; Einkommen; Vermögens; Erwerb; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Nichterwerbstätige; Einspracheentscheid; Renteneinkommen; Parteien; Wesentlichen; Beitragsverfügung; Schweizer; Vater; Vermögenswerte; Antrag; Bundesverwaltungsgericht
F-3710/2016Sozialhilfe an AuslandschweizerHaushalt; Haushalts; Vorinstanz; Sozialhilfe; Person; Ehefrau; Schweiz; Ausland; Pflegesohn; Schweizer; Unterstützung; Brasilien; Verfügung; Berechnung; Budget; Bundesverwaltungsgericht; Haushaltsgeld; Haushaltshilfe; Personen; V-ASG; Richtlinien; Auslandschweizer; Akten; Recht; Aktenstück; Vorakten; Ausgaben; ücksichtigt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2013.12Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Rechtsverzögerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO). Ungentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Recht; Akten; Verfahren; Rechtspflege; Verfahrens; Akteneinsicht; Bundesanwaltschaft; Gesuch; Interesse; Interessen; Datei; Gericht; Beschwerdeführern; Gehör; Apos;; Verfügung; Stick; Vermögenswert; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; USB-Stick; Anspruch; Dateien; Vermögenswerte; Gehörs; Dokumente; Beilage; Einsicht
BB.2008.46Séquestre (art. 65 PPF)Angeklagte; Angeklagten; Bundes; Apos;; Recht; Anklage; Über; Anstiftung; Verfahren; Entscheid; Zeuge; Kammer; Zeugnis; Gericht; Schweiz; Übersetzung; Bundesanwaltschaft; Anklageschrift; Recht; Urteil; Punkt; Bundesgericht; Person; Zeugen; Einvernahme; Hauptverhandlung; Aussage; Griechenland

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KollerBasler 6. Auflage , Art.3282018
KollerBasler Kommentar ZGB I2010