CCS Art. 328 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 328 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 328 A. Persunas che han in’obligaziun da sustegn (1)

1 Tgi che viva en relaziuns finanzialas favuraivlas è oblig da sustegnair parents en lingia ascendenta e descendenta che vegnissan en miseria senza quest sustegn.

2 L’obligaziun da mantegniment dals geniturs, dal consort u dal partenari registr resta resalvada. (2)

(1) Versiun tenor la cifra I 4 da la LF dals 26 da zer. 1998, en vigur dapi il 1. da schan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).
(2) Versiun tenor la cifra 8 da l’agiunta da la Lescha da partenadi dals 18 da zer. 2004, en vigur dapi il 1. da schan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).

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Art. 328 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLD190001VerwandtenunterstützungspflichtBerufung; Beklagten; Vorinstanz; Leistung; Kinder; Unterhalt; Notlage; Tochter; Gericht; Parteien; Verfahren; Anschlussberufung; Vater; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterstützung; Recht; Eltern; Kindsväter; Urteil; Klage; Vorschuss; Fragepflicht; Studium; Frist; Leistungen; önnte
ZHLE180041EheschutzGesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Kinder; Gesuchstellers; Unterhalt; Beruf; Berufung; Mutter; Unterhalts; Woche; Parteien; Wohnung; Vorinstanz; Einkommen; Wochen; Ferien; Recht; Ziffer; Betrag; Schenkung; Familie; Noven; Urteil; Schenkungen; Kreditkarte; Kreditkarten; ührt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.455-Schweiz; Mutter; Beziehung; Beschwerde; Beziehungen; Beschwerdeführers; Urteil; Familie; Recht; Aufenthalt; Verwandte; Gehör; Person; Kinder; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verwandten; Beilage; Migrationsamt; Schweizer; Bundesverwaltungsgerichts; Besuch; Voraussetzung; Abhängigkeit; Enkel
SOVWBES.2022.360-Schweiz; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Beziehung; Urteil; Recht; Familie; Bundesgericht; Schweizer; Familiennachzug; Vorinstanz; Entscheid; Aufenthalt; Gehör; Bundesgerichts; Beziehungen; Verwandte; Verwaltungsgericht; Rechtsprechung; Betreuung; Kinder; Lanka; Person; Eltern; Apos; Heimat; ünde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 574 (9C_388/2013)Art. 11 Abs. 1 lit. d und Abs. 3 ELG; unentgeltliches Wohnen. Aus der abschliessenden Aufzählung der Tatbestände nicht anrechenbarer Einnahmen in Art. 11 Abs. 3 lit. a-f ELG folgt grundsätzlich, dass alle übrigen Leistungen Dritter, die einen substanziellen Beitrag, nicht notwendigerweise in Form finanzieller Mittel, an die Bestreitung der Lebenshaltungskosten der EL-ansprechenden oder -beziehenden Person darstellen, zu berücksichtigen sind, es sei denn, sie lassen sich keinem der in Art. 11 Abs. 1 lit. a-h ELG geregelten Sachverhalte zuordnen (i.c. Unentgeltlichkeit des Wohnens bei der Lebenspartnerin als "andere wiederkehrende Leistungen" im Sinne von Art. 11 Abs. 1 lit. d ELG qualifiziert; E. 3.3.3). Leistung; Wohnen; Leistungen; Lebenspartnerin; Mietzins; Einnahme; Urteil; Gemeinde; Einnahmen; Sinne; Person; Sachverhalt; Fürsorgecharakter; Wohnens; Ergänzungsleistungen; Personen; Ausgabe; Vorinstanz; Versicherungsgerichts; Mietzinsausgabe; Durchführungsstelle; Zusatzleistungen; AHV/IV; Unentgeltlichkeit; Ausgaben; Wohnung; Eigenmietwert; Rechtsprechung
139 III 368 (5A_689/2012)Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3). Verfahren; Verwandte; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterhalt; Unterhalts; Klage; E-ZPO; Auslegung; Botschaft; Verfahrens; Kindes; Person; Anspruch; Verweis; Schweizerische; Untersuchungs; Recht; Klagen; Kinder; Gesetzes; Gemeinwesen; Zivilprozessordnung; Unterhaltsklage; änkt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1166/2017BeiträgeVorinstanz; Beitrags; Nutzniessung; BVGer; Einsprache; Vermögen; Beiträge; Einkommen; Vermögens; Erwerb; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Nichterwerbstätige; Einspracheentscheid; Renteneinkommen; Parteien; Wesentlichen; Beitragsverfügung; Schweizer; Vater; Vermögenswerte; Antrag; Bundesverwaltungsgericht
F-3710/2016Sozialhilfe an AuslandschweizerHaushalt; Haushalts; Vorinstanz; Sozialhilfe; Person; Ehefrau; Schweiz; Ausland; Pflegesohn; Schweizer; Unterstützung; Brasilien; Verfügung; Berechnung; Budget; Bundesverwaltungsgericht; Haushaltsgeld; Haushaltshilfe; Personen; V-ASG; Richtlinien; Auslandschweizer; Akten; Recht; Aktenstück; Vorakten; Ausgaben; ücksichtigt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2013.12Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Rechtsverzögerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO). Ungentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Recht; Akten; Verfahren; Rechtspflege; Verfahrens; Akteneinsicht; Bundesanwaltschaft; Gesuch; Interesse; Interessen; Datei; Gericht; Beschwerdeführern; Gehör; Apos;; Verfügung; Stick; Vermögenswert; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; USB-Stick; Anspruch; Dateien; Vermögenswerte; Gehörs; Dokumente; Beilage; Einsicht
BB.2008.46Séquestre (art. 65 PPF)Angeklagte; Angeklagten; Bundes; Apos;; Recht; Anklage; Über; Anstiftung; Verfahren; Entscheid; Zeuge; Kammer; Zeugnis; Gericht; Schweiz; Übersetzung; Bundesanwaltschaft; Anklageschrift; Recht; Urteil; Punkt; Bundesgericht; Person; Zeugen; Einvernahme; Hauptverhandlung; Aussage; Griechenland

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KollerBasler 6. Auflage , Art.3282018
KollerBasler Kommentar ZGB I2010