Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 327c ZGB vom 2025

Art. 327c Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 327c Des Vormunds

1 Dem Vormund stehen die gleichen Rechte zu wie den Eltern.

2 Die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes, namentlich über die Ernennung des Beistands, die Führung der Beistandschaft und die Mitwirkung der Erwachsenenschutzbehörde, sind sinngemäss anwendbar.

3 Muss das Kind in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, so sind die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes über die fürsorgerische Unterbringung sinngemäss anwendbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 327c Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ190019Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht / Beistandschaft / Anpassung der Aufgaben der Beiständin etc. / vorsorgliche MassnahmenKinder; Mutter; Kindes; Recht; Massnahme; Verfahren; KESB-act; Familie; Bezirksrat; Entscheid; Massnahmen; Anordnung; Kindern; Verfahrens; Kindesvertreterin; Antrag; Anhörung; Dispo; Schule; Dispositiv; Schwester; Beschlüsse; BR-act; Akten; Homeschooling; Platz; Platzierung
ZHPQ180035KindesschutzmassnahmenKESB-act; Kindes; Kontakt; Mutter; Tochter; Recht; Bezirksrat; Verfahren; Beistand; Massnahme; Abklärung; Entscheid; Beschluss; Kontakte; Eingabe; BR-act; Dispositiv; Schule; Massnahmen; Stadt; Urteil; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kinder; Behörde; Gefährdung; Anhörung; Aufhebung; Anordnung; Erwachsenenschutz; Aufenthaltsbestimmungsrechts
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2023.74-Beistand; Person; Beiständin; Mandat; Beistands; Mandats; Verwaltungsgericht; Sozialregion; Entlassung; Beistandschaft; Entscheid; Einsetzung; Mandatsperson; Interesse; Vertrauen; Recht; Thal-Gäu; Kindsmutter; Thierstein; Aufgabe; Zusammenarbeit; Wohnsitz; Aufgaben; Vertrauensperson; Behörde; Zweckverband; Rechtspflege; önne
SOVWBES.2018.324VormundschaftKinder; Entscheid; Vormundschaft; Kindes; Vormundin; Olten-Gösgen; Erwachsenenschutzbehörde; Verwaltungsgericht; Beiständin; Kammer; Sorge; Bericht; Grossmutter; Entscheide; Beschwerde; Person; Vorinstanz; Vertretung; Aufenthalt; Massnahme; Verwandte; Obhut; Klärung; Verfahren; Rechtsanwalt; Dominic; Baumgartner
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2678/2016RenteEltern; Erziehung; Erziehungsgutschrift; Recht; Sorge; Erziehungsgutschriften; Rente; Vorinstanz; Anspruch; SAK-act; Elternrecht; Übertragung; Einsprache; Pflege; Parteien; Verfügung; Schweiz; Urteil; Anrechnung; Rentenberechnung; Entscheid; Abklärung; Versicherung; Altersrente; Hinweis; Vormundschaft; Verfahren