StGB Art. 327b -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 327b StGB vom 2025

Art. 327b Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 327b Verletzung gesetzlicher Pflichten von Vereinen (1)

Wer vorsätzlich die Pflichten von Vereinen nach den Artikeln 61a und 69 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches (2) verletzt, wird mit Busse bestraft.

(1) Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. 2 des BG vom 19. März 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2021 656; 2022 551; BBl 2019 5451).
(2) SR 210

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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