ZGB Art. 327a -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 327a ZGB vom 2025

Art. 327a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 327a Minderjährige unter Vormundschaft A. Grundsatz

Steht ein Kind nicht unter elterlicher Sorge, so ernennt ihm die Kindesschutzbehörde einen Vormund.


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Art. 327a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240010Errichtung Vormundschaft / Ernennung VormundinBezirk; Bezirksrat; Vater; Mutter; Kindes; Entscheid; Recht; Schweiz; Geburtsurkunde; Urteil; Vaters; Vormundschaft; Hinwil; Sinne; Anerkennung; Vaterschaft; Gericht; Zivilstand; Sorge; Urkunde; Person; Kanton; Kantons; Schweizer; Kindesverhältnis; Personen; Rechtsmittel; Vormundin; Kamerun; ützt
ZHPQ180037KindesschutzmassnahmenEltern; Recht; Entscheid; Bezirk; Bezirksrat; Kindes; Mutter; Dietikon; KESB-act; Pflegefamilie; Verfahren; Erwachsenen; Pflegeeltern; Rechtspflege; Erwachsenenschutzbehörde; Platzierung; Obhut; Verfügung; Rechtsmittel; Obergericht; Bezirksrates; Antrag; Umplatzierung; Akten; Beschwerdeverfahren; Rechtsbeistand; Bundesgericht; Oberrichter; Rechtsanwalt; Geburt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.324VormundschaftKinder; Entscheid; Vormundschaft; Kindes; Vormundin; Olten-Gösgen; Erwachsenenschutzbehörde; Verwaltungsgericht; Beiständin; Kammer; Sorge; Bericht; Grossmutter; Entscheide; Beschwerde; Person; Vorinstanz; Vertretung; Aufenthalt; Massnahme; Verwandte; Obhut; Klärung; Verfahren; Rechtsanwalt; Dominic; Baumgartner
SOVWBES.2016.199Genehmigung BeistandschaftsberichtBericht; Berichts; Verwaltungsgericht; Genehmigung; Recht; Beistand; Vormundin; Erwachsenenschutz; Wahrheit; Sorge; Beistands; Kinds; Entscheid; Frist; Urteil; Erwachsenenschutzbehörde; Massnahme; Gericht; Verfügung; Rechtsmittel; Inhalte; Wahrheitsgehalt; Informationspflicht; Sorgerecht; Beistandschaft; Situation; Berichtsperiode; Verfahren; Bundesgericht
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