DO Art. 327 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 327 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 327 Utensils da lavur, material ed expensas 1. Utensils da lavur e material

1 Sch’i n’è vegnì concludì u sch’i n’è usit nagut auter, sto il patrun equipar il lavurant cun ils utensils e cun il material ch’el basegna per lavurar.

2 Sch’il lavurant metta – cun il consentiment dal patrun – a disposiziun sez ils utensils u il material per exequir la lavur, sto el vegnir indemnis adequatamain per quai, nun ch’i saja vegnì concludì u ch’i saja usit insatge auter.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 327 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA160031Arbeitsrechtl. ForderungArbeit; Vorinstanz; Beklagten; Künd; Recht; Kündigung; Berufung; Gewinn; Vertrag; Klägers; Gewinnb; Gewinnbeteiligung; Aktie; Telefon; Arbeitsvertrag; Aktien; Verwaltungsrat; Klage; Vertrags; Beweis; Berufungsverfahren; Rechtsbegehren; Urteil; Verfahren; Parteien; Telefonnummer; Vereinbarung
ZHLE150037EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Berufung; Vorinstanz; Gesuchsgegners; Recht; Parteien; Unterhalt; Unterhalts; Kinder; Einkommen; Verfahren; Wohnung; Entscheid; Akkreditierung; Berufungsverfahren; Dispositiv; Getrenntleben; Parteientschädigung; Gericht; Email; Noven; Behauptung; Kundin; Umsatz; Beweis
Dieser Artikel erzielt 8 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSCBES.2021.27-Betreibungsamt; Arbeit; Existenzminimum; Schuldner; SchKG; Beschwerdeverfahren; Apos; Quittungen; Mietzins; Berechnung; Aufsichtsbehörde; Existenzminimums; Krankenkasse; Mutter; Prämie; Gesuch; Sinne; Urteil; Betreibungsamtes; Sodann; Spesen; Einkommen; Prämien; Ausführung
SGAVI 2011/106Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 16 Abs. 2 AVIG, Art. 44 Abs. 1 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (Selbstkündigung). Zumutbarkeit eines weiteren Verbleibs bejaht. Schuldmindernd ist zu berücksichtigen, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit und unter nachteiligen Auswirkungen aufgrund betrieblicher Überlastungssituation erfolgte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. September 2012, AVI 2011/106).Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Marie Löhrer und Marie-Theres Rügg Haltinner; Gerichtsschreiber Philipp GeertsenEntscheid vom 11. September 2012in SachenA. ,Beschwerdeführer,gegenUNIA Arbeitslosenkasse, Arbeit; Person; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Kündigung; Arbeitgeberin; Anspruchsberechtigung; Beschwerdeführers; Verbleib; Verfügung; Verschulden; Arbeitskleidung; Stunden; Mitarbeitende; Hilfsarbeiter; Arbeitsverhältnisses; Arbeitslosigkeit; Einsprache; Mitarbeitenden; Arbeitsbeginn; Arbeitsstelle; Umständen; Überlastung; E-Mail; Fähigkeiten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 375 (2C_51/2019)
Regeste
 a Art. 2 Abs. 3 und Art. 3 Satz 2 EntsG ; Voraussetzungen für den Abzug von Unterkunfts- und Verpflegungskosten vom Lohn im ortsüblichen Mass. Das Abzugsverbot von Unterkunfts- und Verpflegungskosten gemäss Art. 2 Abs. 3 EntsG gilt für alle Entsendekonstellationen. Als Spezialnorm geht diese Norm sowohl Art. 327a OR als auch Art. 13 des L-GAV vor, insofern diese davon abweichende Vorgaben enthalten. Das Abzugsverbot ist jedoch nicht absolut: Abzüge für Verpflegung und Unterkunft, welche den Mindestlohn nicht verletzen, sind grundsätzlich erlaubt, dürfen jedoch gemäss Art. 3 Satz 2 EntsG das ortsübliche Mass nicht überschreiten (E. 4.6)
Arbeit; EntsG; Arbeitnehmer; Verpflegung; Unterkunft; Entsendung; Schweiz; Abzug; Arbeitgeber; Urteil; Arbeitnehmende; Abzugs; Kantons; Verpflegungskosten; Recht; Dienstleistung; Arbeitnehmenden; Arbeitgeberin; Unterkunfts; Abzugsverbot; Mindestlohn; Richtlinie; Staatsrat; Wallis; Mitarbeiter; Arbeitnehmern; Arbeitnehmerinnen; Entsendegesetz; L-GAV
131 III 439Art. 347a in Verbindung mit Art. 327c OR, Art. 2 ZGB; Auslagenersatz des Handelsreisenden; Anspruchsverwirkung wegen verzögerter Geltendmachung. Eine Vereinbarung über eine pauschale Spesenentschädigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich geschlossen wurde und die vereinbarte Entschädigung die durchschnittlichen Spesen des Handelsreisenden deckt (E. 4 und 5.3.2). Der Arbeitgeber kann sich gegenüber dem Arbeitnehmer, der sich erst nach einer gewissen Zeit auf das Ungenügen der vereinbarten Spesenpauschale beruft, nur unter besonderen Umständen auf Rechtsmissbrauch berufen; eine strengere Verwirkungsregel ergibt sich insbesondere nicht aus Art. 327c Abs. 1 OR (E. 5). Arbeit; Spesen; Auslagen; Recht; Arbeitnehmer; Auslagenersatz; Kommentar; Beklagten; Urteil; Handelsreisende; Handelsreisenden; Darlehen; Vorinstanz; STREIFF/VON; KAENEL; Vereinbarung; Arbeitgeber; Rechtsmissbrauch; Arbeitsverhältnis; REHBINDER; Berner; Forderung; Spesenentschädigung; Parteien; Pauschale; Hinweis; Rechtsausübung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2456/2017Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges)Ausbildung; Arbeit; Bundes; Recht; Arbeitgeber; Abschluss; Verordnung; Rückerstattung; Bundesverwaltung; Ausbildungsvereinbarung; Vorinstanz; Verfügung; Weiterbildung; Rückzahlung; Bundesverwaltungsgericht; Ausbildungskosten; Sicherheit; Urteil; Bundesrat; Vertrag; Vereinbarung; MÜLLER; Ausführung; Parteien; Sicherheitsfachmann; Irrtum; Arbeitsverhältnis; Personal
A-4005/2016Auflösung des ArbeitsverhältnissesVorinstanz; Arbeit; Bundes; Quot;; Arbeitsverhältnis; Vereinbarung; Reorganisation; Kündigung; Arbeitgeberin; BASPO; Recht; Bundesverwaltung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Angestellte; Reorganisationsvereinbarung; Sinne; BVGer; Person; Verfahren; Angestellten; Parteien; Entscheid; Massnahmen; Verfügung; Arbeitsverhältnisse; Arbeitsverhältnisses; E-Mail; ützt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Etter, Rehbinder, Stöckli, von Kaenel, Streiff, Rudolph, Wyler Hand Arbeitsvertrag2021
Etter, Rehbinder, Stöckli, von Kaenel, Streiff, Rudolph, Wyler Hand Arbeitsvertrag2021