Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 326 OR vom 2025

Art. 326 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 326 Akkordlohnarbeit 1. Zuweisung von Arbeit

1 Hat der Arbeitnehmer vertragsgemäss ausschliesslich Akkordlohnarbeit nur für einen Arbeitgeber zu leisten, so hat dieser genügend Arbeit zuzuweisen.

2 Ist der Arbeitgeber ohne sein Verschulden ausserstande, vertragsgemässe Akkordlohnarbeit zuzuweisen oder verlangen die Verhältnisse des Betriebes vorübergehend die Leistung von Zeitlohnarbeit, so kann dem Arbeitnehmer solche zugewiesen werden.

3 Ist der Zeitlohn nicht durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vorher durchschnittlich verdienten Akkordlohn zu entrichten.

4 Kann der Arbeitgeber weder genügend Akkordlohnarbeit noch Zeitlohnarbeit zuweisen, so bleibt er gleichwohl verpflichtet, nach den Vorschriften über den Annahmeverzug den Lohn zu entrichten, den er bei Zuweisung von Zeitlohnarbeit zu entrichten hätte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 326 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA090023Kantonales BeschwerdeverfahrenSubsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde Willkürliche tatsächliche Annahme (Einkommensberechnung)Recht; Vorinstanz; Prämie; Gericht; Zivil; Höhe; Entscheid; Prämien; Arbeit; Sinne; Parteien; Unterhaltsbeiträge; Berufung; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Rechtsmittel; Akten; Kassationsverfahren; Messmer; Kinder; Beschwerdeführers; Berufungs; Einkommen; Frank/Sträuli/; Rüge; Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil
SGAVI 2010/36Entscheid Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst eines Akkordarbeiters. Mehrstunden (Überzeit und Überstunden) können nicht berücksichtigt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom Arbeit; Stunden; Verdienst; Arbeitszeit; Akkordlohn; Verdienstes; Mehrstunden; Punkt; Punkte; Berechnung; Einsprache; Überstunden; Durchschnitt; Beschwerdeführers; Quot;normale; Einspracheentscheid; Freistellung; Arbeitslosenentschädigung; Verfügung; Höchstarbeitszeit; Überzeit; Lohnabrechnungen; Quot;normalerweise; Monatslohn; Abrechnung; üglich

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2010/36Entscheid Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst eines Akkordarbeiters. Mehrstunden (Überzeit und Überstunden) können nicht berücksichtigt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom Arbeit; Stunden; Verdienst; Arbeitszeit; Akkordlohn; Verdienstes; Mehrstunden; Punkt; Punkte; Berechnung; Einsprache; Überstunden; Durchschnitt; Beschwerdeführers; Quot;normale; Einspracheentscheid; Freistellung; Arbeitslosenentschädigung; Verfügung; Höchstarbeitszeit; Überzeit; Lohnabrechnungen; Quot;normalerweise; Monatslohn; Abrechnung; üglich
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4544/2019MehrwertsteuerMWSTG; Fremdarbeit; Steuer; Vorinstanz; Arbeit; Rechnung; Urteil; Leistung; Fremdarbeiten; Material; Arbeitsleistungen; Ermessen; Umsatz; BVGer; Steuerperiode; Ermessens; Recht; Höhe; Mehrwertsteuer; Rechnungen; Schätzung; Einsprache; Ermessenseinschätzung; Buchhaltung; Pauschale; Verfahren; Materialaufwand; Person; Bundesverwaltungsgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Seiler, Schweizer Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2021
Sutter-Somm, Seiler, Schweizer Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2021