OR Art. 322d -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



The Swiss Code of Obligations is a central code of Swiss civil law that regulates the legal relationships between private individuals. It includes five books that cover various aspects of contract law, law of obligations and property law, including the formation, content and termination of contracts, as well as liability for breach of contract and tort. The Code of Obligations is an important code of law for business and everyday life in Switzerland, as it forms the basis for many legal relationships and contracts and has been in force since 1912, whereby it is regularly adapted to social and economic developments.

Art. 322d OR from 2025

Art. 322d Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 322d Bonuses

1 Where the employer pays a bonus over and above the salary on particular occasions, such as at Christmas or the end of the financial year, the employee is entitled to such bonus where it is contractually stipulated.

2 If the employment relationship ends prior to the occasion on which the bonus is paid, the employee is entitled to a pro rata bonus where the contract so provides.


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Art. 322d Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220019Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Bonus; Konkurrenz; Parteien; Beklagten; Vorinstanz; Konkurrenzverbot; Recht; Kündigung; Höhe; Karenzentschädigung; Arbeitgeber; Gratifikation; Arbeitnehmer; Urteil; Entscheid; Klägers; Konkurrenzverbotes; Zahlung; Berufungsverfahren; Abwerbeverbot; Anspruch; Tatsache; Erfolgsbeteiligung; Arbeitsvertrag; Beweis; ährend
ZHLA220019Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Bonus; Konkurrenz; Parteien; Beklagten; Vorinstanz; Konkurrenzverbot; Recht; Kündigung; Höhe; Karenzentschädigung; Arbeitgeber; Gratifikation; Arbeitnehmer; Urteil; Entscheid; Klägers; Konkurrenzverbotes; Zahlung; Berufungsverfahren; Abwerbeverbot; Anspruch; Tatsache; Erfolgsbeteiligung; Arbeitsvertrag; Beweis; ährend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2016/67, AVI 2016/68, AVI 2016/82Entscheid Art. 23 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 und 3 AVIG, Art. 41a AVIV. Versicherter Verdienst. Zwischenverdienst. Eine einmalige Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welche die geleistete Arbeit würdigen soll, gehört nicht zum "normalerweise" erzielten Lohn. Beträgt der Zwischenverdienst mindestens 70 % des versicherten Verdienstes, besteht kein Anspruch auf Kompensationsleistung (mehr). Dies stellt keine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Diskriminierung von Personen dar, die in Erfüllung ihrer Schadenminderungspflicht eine Zwischenverdiensttätigkeit aufnehmen. Mit der Aufnahme einer solchen Tätigkeit wird vielmehr die Arbeitslosigkeit beendet (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. November 2017, AVI 2016/67, AVI 2016/68, AVI 2016/82). Verdienst; Arbeit; Anspruch; Person; Zwischenverdienst; Verdienstausfall; Einkommen; Verdienstes; Leistung; Kompensationszahlung; Kompensationszahlungen; Verdienstausfalls; Arbeitsverhältnis; Pensum; Recht; Arbeitslosenentschädigung; Zahlung; Arbeitslosenversicherung; Gratifikation; Ersatz; Arbeitsverhältnisse; Kompensationsleistung; Arbeitslosigkeit; Monatslohn; Höhe; Kompensationsleistungen
SGAVI 2016/51Entscheid Art. 52 Abs. 1 AVIG. Insolvenzentschädigung. Dauer des Anspruchs bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bzw. Freistellung des Arbeitnehmers. Abgrenzung des Anspruchs zwischen Insolvenzentschädigung und Arbeitslosenentschädigung. Eine Qualifizierung der Zulagen kann offen bleiben, da ein Anspruch darauf auf Grund ihrer Regelmässigkeit zu bejahen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Oktober 2017, AVI 2016/51). Arbeit; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Insolvenzentschädigung; Monatslohn; Anspruch; Arbeitsverhältnis; Zahlung; Arbeitslosenkasse; Höhe; Gratifikation; Betrag; Sinne; Kündigung; Verfügung; Beschwerdeführers; Person; Arbeitsverhältnisses; Bonus; Parteien; Einsprache; Zeile; Arbeitgebers
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