OR Art. 322c -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 322c OR vom 2025

Art. 322c Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 322c Abrechnung

1 Ist vertraglich nicht der Arbeitnehmer zur Aufstellung der Provisionsabrechnung verpflichtet, so hat ihm der Arbeitgeber auf jeden Fälligkeitstermin eine schriftliche Abrechnung, unter Angabe der provisionspflichtigen Geschäfte, zu übergeben.

2 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder an dessen Stelle einem gemeinsam bestimmten oder vom Richter bezeichneten Sachverständigen die nötigen Aufschlüsse zu geben und Einsicht in die für die Abrechnung massgebenden Bücher und Belege zu gewähren, soweit dies zur Nachprüfung erforderlich ist.


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Art. 322c Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA230002Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Arbeit; Vorinstanz; Kommission; Recht; Vereinbarung; Kläger; Klägers; Parteien; Vertrag; Bonus; Rechtsbegehren; Beklagten; Accelerator; Vertrags; Kommissionsansprüche; Behauptung; Berufungsbeklagte; Beweis; Arbeitsverhältnis; Entscheid; Berechnung; Abrechnung
ZHLF200039Rechtsschutz in klaren Fällen Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes Audienz des Bezirksgerichtes Zürich vom 4. Juni2020 (ER200077)Gesuch; Gesuchsgegnerin; Recht; Berufung; Vorinstanz; Streit; Person; Einsicht; Arbeitsverhältnis; Entscheid; Provision; Arbeitsverhältnisses; Abrechnung; Erwägung; Rechtsschutz; Urteil; Streitigkeit; Personaldossier; Parteien; Interesse; Daten; Auskunft; Rechtsbegehren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2023.45-Arbeit; Bonus; Arbeitnehmer; Vereinbarung; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Berufung; Gratifikation; Apos; Anspruch; Recht; Entscheid; Klage; Arbeitnehmers; Zivilgericht; Hauptanspruch; Vergütung; Parteien; Arbeitsvertrag; Informationsanspruch; Höhe; Informationsbegehren; Freiwilligkeit; Bundesgericht; Voraussetzung; Ausrichtung; Klageantwort
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