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Obligationenrecht (OR)

Art. 322b OR vom 2024

Art. 322b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 322b Provision a. Entstehung

1 Ist eine Provision des Arbeitnehmers auf bestimmten Geschäften verabredet, so entsteht der Anspruch darauf, wenn das Geschäft mit dem Dritten rechtsgültig abgeschlossen ist.

2 Bei Geschäften mit gestaffelter Erfüllung sowie bei Versicherungsverträgen kann schriftlich verabredet werden, dass der Provisionsanspruch auf jeder Rate mit ihrer Fälligkeit oder ihrer Leistung entsteht.

3 Der Anspruch auf Provision fällt nachträglich dahin, wenn das Geschäft vom Arbeitgeber ohne sein Verschulden nicht ausgeführt wird oder wenn der Dritte seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt; bei nur teilweiser Erfüllung tritt eine verhältnismässige Herabsetzung der Provision ein.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 322b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA170011Arbeitsrechtliche ForderungBeklagte; Beklagten; Carried; Interest; Vorinstanz; Investition; Performance; Berechnung; Berufung; Investment; Fonds; Klägers; Anspruch; Arbeitsvertrag; Klage; Recht; Partners; Geschäft; Anlage; Parteien; Private; Ziffer; -water; Carlyle; Gewinn; Beweis
ZHLA150037Arbeitsrechtliche ForderungBonus; Bereich; Vorinstanz; Trade; Finance; Arbeit; Beklagten; Berufung; Recht; Gewinn; Gewinnbeitrag; Klägers; Erträge; Private; Banking; Gewinnbeitragsbonus; Bonusregelung; Bonusmodell; Zeuge; Bonusreglement; Mitarbeiter; Parteien; Ermessen; Zahlen; Beweis; Klage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2022.67-Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Apos; Provision; Arbeit; Recht; Klagt; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Entscheid; Parteien; Ferien; «…»; Provisionen; Beweis; Verfahren; Gehör; Berufungsbeklagten; Zeugen; Klägers; Urteil; Hauptverhandlung; Gericht; Klage; Entschädigung
AGAGVE 2005 33 Art. 322 und 349a OR; ArbeitsrechtArt. 349a Abs. 2 OR ist auch ausserhalb des Handelsreisendenvertragesanalog auf andere Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Abreden, dass derLohn ganz oder überwiegend aus Provision bestehen soll, sind daher nurgültig, wenn die Provisionszahlungen ein angemessenes Entgelt... Arbeit; Provision; Entgelt; Regel; Arbeitnehmer; Staehelin/; Vischer; Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnisse; Arbeitnehmers; Kommentar; Geiser; Handelsreisendenvertrag; Regelung; Staehelin/Vischer; Abrede; Recht; Zivilrecht; Arbeitsrecht; Abreden; Provisionszahlungen; Leistungen; Lohnart; Streiff/von; Kaenel; Bezug; Obergericht; Entschädigung
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