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Obligationenrecht (OR)

Art. 321b OR vom 2024

Art. 321b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 321b Rechenschafts- und Herausgabepflicht

1 Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber über alles, was er bei seiner vertraglichen Tätigkeit für diesen von Dritten erhält, wie namentlich Geldbeträge, Rechenschaft abzulegen und ihm alles sofort herauszugeben.

2 Er hat dem Arbeitgeber auch alles sofort herauszugeben, was er in Ausübung seiner vertraglichen Tätigkeit hervorbringt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 321b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220013Arbeitsrechtliche ForderungBeklagte; Beklagten; Arbeit; Vorinstanz; Konkurrenz; Kündigung; Konventionalstrafe; Berufung; Recht; Konkurrenzverbot; Verfahren; Schaden; Kunde; Geschäft; Kunden; Arbeitnehmer; Verfahrens; Herabsetzung; Parteien; Urteil; Manager; Arbeitsverhältnis; Gericht; ätig
ZHRA190001Arbeitsrechtliche Forderung (vorsorgliche Beweisabnahme)Beweis; Konto; Beklagten; Beweismittel; Edition; Tatsache; Beweis; Recht; Transaktion; Sachverhalt; Zahlung; Sinne; Tatsachen; Beweisführung; Beweisabnahme; Unterlagen; Konten; Vorinstanz; Zusammenhang; Gesuch; Urkunde; Urkunden; Kontoeröffnung; Aufbewahrung; Kontoauszüge; Abklärungen; Verfahren; Gefährdung; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.9 (AG.2020.648)ad 1 und 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (ad 1: BGer 6B_85/2021) (ad 2: BGer 6B_1208/2020) Berufung; Berufungskläger; Akten; Gericht; Recht; Steuer; Geschäft; Franchising; Geschäfts; Berufungsklägers; Staat; Berufungsverhandlung; Staatsanwalt; Verfahren; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Rechte; Ausführung; Ausführungen; Gerichts; Eingabe; Beweis; Aktien; Vorinstanz
BSSB.2015.9 (AG.2018.124)ad 1: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (BGer 6B_396/2018 vom 15.11.2018: Rückweisung) ad 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (BGer 6B_383/2018 vom 15.11.2018: Rückweisung)Berufung; Berufungskläger; Akten; Recht; Geschäft; Gericht; Steuer; Staatsanwalt; Geschäfts; Franchising; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Berufungsklägers; Rechte; Urteil; Recht; Aktien; Ausführung; Vorinstanz; Verfahren; Ausführungen; Gericht; Anklage; Über
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