Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 32

Zusammenfassung der Rechtsnorm BBG:



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) regelt die Berufsbildung in der Schweiz, indem es die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Berufsbildungsämtern, Berufsfachschulen und Betrieben regelt. Es umfasst Regelungen zur Berufsbildungspflicht, Berufsbildungsverträgen, Berufsbildungsbeiträgen und Berufsfachschulen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Das BBG dient als wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Schweiz.

Art. 32 BBG vom 2024

Art. 32 Berufsbildungsgesetz (BBG) drucken

Art. 32 Massnahmen des Bundes

1 Der Bund fördert die berufsorientierte Weiterbildung.

2 Er unterstützt insbesondere Angebote, die darauf ausgerichtet sind:

  • a. Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen;
  • b. Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen.
  • 3 Er unterstützt darüber hinaus Massnahmen, welche die Koordination, Transparenz und Qualität des Weiterbildungsangebotes fördern.

    4 Die vom Bund geförderten Angebote der berufsorientierten Weiterbildung und die arbeitsmarktlichen Massnahmen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 (1) sind zu koordinieren.

    (1) SR 837.0

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-4774/2019Berufsbildung (Übriges)Vorinstanz; Projekt; Beruf; Bundes; Quot;; Kanton; Gesuch; Interesse; Kantone; Bereich; Recht; Berufsbildung; Leistung; Beratung; Ermessen; Beiträge; Beratungs; Grundkompetenzen; Angebot; Subvention; Verfügung; Entscheid; Leistungen; Personen; Beratungstelefon; Gesuchs; Vorhaben; Kantonen; Dachverband; Ermessens
    B-4513/2012Subventionierung BerufsbildungBeruf; Quot;; Berufsbildung; Vorinstanz; Implementierung; Strukturen; Recht; Vertrauen; Kanton; Projekt; Kantone; Bildung; Grundbildung; Reform; Bundesverwaltungsgericht; Aufgabe; Verfügung; Beiträge; Gesuch; Schaffung; Umsetzung; Projekte; Trägerschaft; Vertrauensschutz; Unterstützung; Interesse; Implementierungsarbeiten; Verordnung