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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 319 1. Abschnitt: Einstellung des Verfahrens Gründe
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE230164 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Zeuge; Zeugen; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegners; Verfahren; Winterthur/Unterland; Bezirksgericht; Aussage; Recht; Anzeige; Zeugeneinvernahme; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Eingabe; Bülach; Unternehmen; Gericht; Bundesgericht; Frist; Stellungnahme; Ausführungen; Urteil; Unternehmens; Beschwerdeführer; Verkäufer |
ZH | UE210382 | Einstellung | Kunden; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Vermögens; Sinne; Beschwerdegegners; Recht; Verletzung; Arbeitsverhältnis; Hinweis; Widerruf; Anzeige; Verfahren; Verhalten; Vermögensverwaltung; Verfahren; Hinweise; Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber; Entschädigung; Einstellung; Bezug; Widerrufsschreiben; Entscheid; Untersuchung; Kundenstamm |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | BKBES.2023.100 | - | Staatsanwaltschaft; Person; Verfahren; Einstellung; Betreuung; Betreuungspersonen; Verfahrens; Polizei; Suizid; Wohnheim; Massnahme; Einstellungsverfügung; Obergericht; Mutter; Täter; Beschwerdekammer; Entscheid; Sachverhalt; Massnahmen; Medien; Personen; Tötung; Punkt; Anklage |
SO | BKBES.2023.91 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Staatsanwaltschaft; Kinder; Gutachterin; Recht; Einstellung; Beschwerdeführers; Gutachten; Ausführungen; Einstellungsverfügung; Aussage; Verfahren; Äusserung; Verfahren; Verfahrens; Sachverhalt; Kindern; Verhalten; Gespräch; Rechtsanwalt; Verfügung; Akten; Parteien; Gericht; Täter; Tatbestand |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 I 386 (6B_1177/2020) | Regeste Art. 6 Ziff. 2 EMRK ; Art. 10 Abs. 1 StPO ; Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO ; Art. 15 StGB ; Unschuldsvermutung; Einstellungsverfügung; Rechtfertigende Notwehr. Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, welcher einerseits Privatkläger und andererseits in einem parallel geführten Verfahren Beschuldigter ist und eine Verletzung der Unschuldsvermutung geltend macht ( Art. 81 BGG ; E. 1.1). Die Unschuldsvermutung ist verletzt, wenn ein gerichtlicher Entscheid den Eindruck hinterlässt, der Beschuldigte sei schuldig, ohne dass dessen strafrechtliche Schuld je gerichtlich festgestellt wurde (E. 1.2). Die rechtfertigende Notwehr nach Art. 15 StGB fällt unter den Einstellungsgrund i.S.v. Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO (E. 1.3). Im vorliegenden Fall, betreffend eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, deren Verhaltensweisen eng miteinander verbunden sind, hat die Vorinstanz Begriffe verwendet, die darauf schliessen lassen, dass sie den Beschwerdeführer für schuldig hält. Sie hat die Unschuldsvermutung verletzt, indem sie die Einstellung des Verfahrens zugunsten des Beschuldigten mit der Begründung bestätigte, dieser habe in rechtfertigender Notwehr gehandelt. Es hätte der Staatsanwaltschaft oblegen, Anklage gegen alle Beteiligten zu erheben, damit der sachlich zuständige Richter über die Umstände der Begehung der Straftaten und gegebenenfalls über die rechtfertigende Notwehr entscheiden kann (E. 1.5). | énal; énale; Intimé; ésions; édure; été; était; ésomption; CourEDH; Innocence; Requête; éfense; érie; Ministère; écité; éclaration; Arrêt; Notwehr; Unschuldsvermutung; égal; Beschuldigte; Einstellung; éposé; établi; être; Tribunal; écision; également; éclarations; évenu |
147 IV 93 (6B_360/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2). | Verfahren; Verfahren; Schuld; Person; Massnahme; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Schuldunfähigkeit; Recht; Urteil; Verfahrens; Antrag; Störung; Berufung; Vorinstanz; Prozessordnung; Entscheid; Grundsatz; Schuldspruch; Anklage; BOMMER; Massnahmeverfahren; Totenfriedens; Gericht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-1713/2014 | Datenschutz | Massnahme; Quot;; HOOGAN; Recht; Gericht; Daten; Massnahmen; Vorinstanz; Konkordat; Verfahren; Stadion; Rayonverbot; Urteil; Konkordats; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Einstellung; Verhalten; Verfahren; Behörde; Eintrag; Person; Stadionverbot; Bundesverwaltungsgericht; Freispruch; Urteil; ühre |
BVGE 2014/46 | Datenschutz | Massnahme; HOOGAN; Massnahmen; Konkordat; Daten; Stadion; Verfahren; Gericht; Rayonverbot; Vorinstanz; Urteil; Konkordats; Verhalten; Eintrag; Person; Behörde; Einstellung; Staatsanwaltschaft; Eintragung; Polizei; Behörden; Stadionverbot; Freispruch; Sportveranstaltung; ätzlich |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2024.21, BP.2024.15 | Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Untersuchung; Gericht; Untersuchungs; Gericht; Bundes; Untersuchungshaft; Über; Flucht; Ersatzmassnahme; Kammer; Recht; Verfahren; Ersatzmassnahmen; Person; Verfahren; Entlassung; Beschwerdekammer; Therapie; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Urteil | |
CR.2023.12 | Verfahren; Verfahrens; Bundes; Entschädigung; Recht; Verfahren; Einstellung; Bundesstrafgerichts; Parteien; Konten; Gehör; Beschwerdeführer; Herkunft; Kammer; Person; Vermögenswerte; Beschwerdekammer; Geldwäscherei; Gelder; Verfügung; Verfahrens; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Beschwerdeführers; Anspruch; Entscheid; Beschluss; Einstellungsverfügung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Rickli, Schweizer, Heini | Basler Schweizerische Strafprozessordnung | 2023 |
Rickli, Schweizer, Heini | Basler Schweizerische Strafprozessordnung | 2023 |