Strafgesetzbuch (StGB) Art. 318

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 318 StGB vom 2025

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Art. 318 Falsches ärztliches Zeugnis

1.Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Hebammen, die vorsätzlich ein unwahres Zeugnis ausstellen, das zum Gebrauche bei einer Behörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils bestimmt, oder das geeignet ist, wichtige und berechtigte Interessen Dritter zu verletzen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.Hat der Täter dafür eine Belohnung gefordert, angenommen oder sich versprechen lassen, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. (1)

2.(2)

(1) Fassung des zweiten Abs. gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).
(2) Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, mit Wirkung seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 318 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY210025Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Arbeit; Recht; Zeugnis; Abänderung; Verfahren; Vorinstanz; Kläger; Klägers; Beklagten; Beweis; Studium; Verfahren; Arbeitsunfähigkeit; Massnahme; Unterhalt; Entscheid; Massnahmen; Einkommen; Berufungsverfahren; Sinne; Beweismittel; ätig
ZHLC180017EhescheidungRecht; Kinder; Beklagten; Berufung; Vorinstanz; Parteien; Sorge; Unterhalt; Urteil; Unterhalts; Entscheid; Antrag; Eltern; Begründung; Rechtspflege; Rechtskraft; Scheidungsurteils; Unterhaltsbeiträge; Einkommen; Monat; Über; Ferien; Kindern; Monats; ässig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2018/12Entscheid Art. 67 ff. KVG. Freiwillige kollektive Krankentaggeldversicherung. Leistungsbegründende Arbeitsunfähigkeit lediglich zeitweise dargetan. Zudem ist vorliegend die zeitweise Verweigerung von Taggeldleistungen ebenfalls im Rahmen einer Sanktion einer Mitwirkungspflichtverletzung zulässig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2019, KV 2018/12). ähig; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit; Quot; Versicherung; Schwester; Beschwerdeführers; Vollmacht; Zeitraum; Arbeitgeber; Anspruch; Mitwirkung; Recht; Behandlung; Mitwirkungspflicht; Bericht; Einsprache; Arbeitsfähigkeit; Taggeldleistung; Person; Dienst; Korrespondenz; Untersuchung
GLOG.2017.00003-Vertrag; Mietvertrag; Apos; Vertrags; Recht; Ehepaar; Laden; Gesellschaft; Urteil; Vorinstanz; Schaden; Beklagten; Verfahren; Parteien; Haftung; Forderung; Beruf; Höhe; Kläger; Urteils; Klägern; Rechnung; Berufung; Familie; Miete
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