Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 317 StPO vom 2024

Art. 317 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 317 4. Abschnitt: Abschluss der Untersuchung Schlusseinvernahme

In umfangreichen und komplizierten Vorverfahren befragt die Staatsanwaltschaft die beschuldigte Person vor Abschluss der Untersuchung nochmals in einer Schlusseinvernahme und fordert sie auf, zu den Ergebnissen Stellung zu nehmen.


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Art. 317 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200445Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Kokain; Verteidigung; Betäubungsmittel; Gramm; Vorinstanz; BetmG; Anklage; Beruf; Berufung; Konsum; Staatsanwalt; Hinweis; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Recht; Urteil; Fahrt; Sinne; Bezug; Aussage; Hinweise; Person; Gericht; Freiheit; Verfahren; Schul
ZHSB170066Mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und BeamteBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Einvernahme; Aussage; Aussagen; Verfahren; Drohung; Verteidigung; Vorinstanz; Person; Beamte; Berufung; Privatklägers; Gesicht; Verfahren; Personen; Polizist; Zeugin; Brust; Gewalt; Personenkontrolle; Recht; Parallelverfahren; Behörde; Urteil; Anklage; Behörden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.1-Beschuldigte; Beschuldigten; Konto; Apos; Urteil; Gesellschaft; Anklage; Recht; Staat; Geschäft; Steuerbetrug; Berufung; Gericht; Urteils; Aussage; Buchhaltung; Handel; Aussagen; Steuerjahr; Fahrzeug; Bilanz; Staatsanwaltschaft; Liquidation; Einvernahme
BSBES.2020.197 (AG.2021.116)Verletzung des rechtlichen GehörsStaat; Staatsanwalt; Verfahren; Staatsanwalts; Anklage; Recht; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verfahren; Gehör; Frist; Untersuchung; Verfügung; Stellung; Beweise; Schlusseinvernahme; Beweisanträge; Gericht; Person; Appellationsgericht; Akten; Anzeige; Rechtsvertreter; Anspruch; Anklageerhebung; Abschluss; Gutachten; Untersuchungsverfahren
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2014.19Entlassung aus der Untersuchungshaft (Art. 226 Abs. 5 StPO/Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). Bestellung eines amtlichen Verteidigers (Art. 132 StPO).
Bundes; Tatverdacht; Bericht; Verfahren; Organisation; Beschwerdeführers; Akten; Untersuchung; Recht; Verteidigung; ZMG-BE; Untersuchungshaft; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Zwangsmassnahmen; Gespräch; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Hinweis; Entscheid; Gericht; Zwangsmassnahmengericht; Anschlag; Bundesstrafgerichts; Person; Verdacht; Schweiz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, SchweizerPraxis, 3. Auflage 2018
Schmid, SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 2. Auflage, Zürich2013