ZPO Art. 316 - Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 316 ZPO vom 2024

Art. 316 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 316 Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz

1 Die Rechtsmittelinstanz kann eine Verhandlung durchführen oder aufgrund der Akten entscheiden.

2 Sie kann einen zweiten Schriftenwechsel anordnen.

3 Sie kann Beweise abnehmen.


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Art. 316 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220028Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Kündigung; Beklagte; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Investoren; Kläger; Klägers; Recht; Gespräch; Kontakt; Entscheid; Parteien; Arbeitsverhältnis; Verfahren; Sachverhalt; Frist; Investorenkontakt; Beschluss; Pflicht; Arbeitspflicht
ZHLA220028Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Kündigung; Beklagte; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Investoren; Kläger; Klägers; Recht; Gespräch; Kontakt; Entscheid; Parteien; Arbeitsverhältnis; Verfahren; Sachverhalt; Frist; Investorenkontakt; Beschluss; Pflicht; Arbeitspflicht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2024.26-Berufung; Recht; Berufungskläger; Kündigung; Gesuch; Ehefrau; Einschreiben; Bundesgericht; Ausweisung; Urteil; Gesuchsgegner; Rechtsmittel; Postbote; Apos; Annahme; Berufungsbeklagte; Bundesgerichts; Zimmerwohnung; Stock; Strasse; Verfahren; Frist; Entschädigung; Mieter; Rechtsschutz; -Zimmerwohnung; Mietobjekt; Ausserdem; Entscheid; Akten
SOZKBER.2023.52-Berufung; Recht; Berufungsklägerin; Lagerraum; Kündigung; Stock; Strom; Berufungsbeklagte; Ausweisung; Apos; Gesuch; Zahlung; Frist; Kündigungen; Stromnebenkosten; Rechtsschutz; Gesuchsgegnerin; Bundesgericht; Sachlage; Urteil; Produktions; Parterre; Parkplätze; Fällen; Verfahren; Nebenkosten; Schweizerischen; Ausweisungs; Miete
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 394 (4A_629/2017)Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 53, Art. 147 Abs. 2 und Art. 318 Abs. 1 ZPO; rechtliches Gehör, Spruchreife. Folgen des Nichteinreichens einer Berufungsantwort (E. 4.1). Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Abnahme der vor der ersten Instanz angebotenen Beweise (E. 4.2). Erfordernis der Spruchreife für einen reformatorischen Berufungsentscheid zur Wahrung des Gehörsanspruchs (E. 4.3). Berufung; Urteil; Berufungsgericht; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Beweis; Gesellschaft; Parteien; Gehör; Berufungsantwort; Anspruch; Geschäftsführer; Schweiz; Ausschluss; Instanz; Schweizerische; Gesellschafter; Recht; Berufungsverfahren; Verfahren; Zivilprozessordnung; Prüfung; Klage; Kantons; Kommentar; Spruchreif; Spruchreife; Berufungsgerichts
142 III 413 (4A_619/2015)Art. 310, 311, 316, 317, 328 ZPO; Verfahren und Novenrecht in der Berufungsinstanz. Grundsätze des Berufungsverfahrens (E. 2.2.1 und 2.2.2); Kognition des Berufungsgerichts und letztmöglicher Zeitpunkt, in dem im Berufungsverfahren Noven vorgebracht werden können (E. 2.2.3-2.2.5); Verhältnis zur Revision (E. 2.2.6).
Berufung; Noven; Urteil; Berufungsverfahren; Schriftenwechsel; Verfahren; Tatsachen; Parteien; Urteilsberatung; Zeitpunkt; Berufungsverhandlung; Berufungsgericht; Vorinstanz; Noveneingabe; Beweismittel; Schweizerische; Entscheid; Verfügung; Phase; Revision; Beratungsphase; Berufungsinstanz; Recht; Zivilprozessordnung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Brunner Kommentar zur ZPO2020
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