Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 316

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 316 ZGB vom 2025

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Art. 316 Pflegekinderaufsicht (1)

1 Wer Pflegekinder aufnimmt, bedarf einer Bewilligung der Kindesschutzbehörde oder einer andern vom kantonalen Recht bezeichneten Stelle seines Wohnsitzes und steht unter deren Aufsicht.

1bis Wird ein Pflegekind zum Zweck der späteren Adoption aufgenommen, so ist eine einzige kantonale Behörde zuständig. (2)

2 Der Bundesrat erlässt Ausführungsvorschriften.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 22. Juni 2001 zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3988; BBl 1999 5795).

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Art. 316 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2018.52vorsorgliche Massnahmen EheschutzKinder; Beruf; Berufung; Ehemann; Obhut; Ehefrau; Ziffer; Gesuch; Wohnung; Gesuchs; Vater; Verfügung; Gesuchsgegner; Zuteilung; Eltern; Parteien; Liegenschaft; Berufungsklägerin; Unterhalt; Zugang; Betreuung; Trennung; Amtsgerichtspräsidentin; Effekte; Effekten
SOSGNEB.2014.7ErbschaftssteuerKonkubinat; Konkubinats; Recht; Pflege; Rekurrentin; Klasse; Person; Gesetzgeber; Stief; Familie; Erbschafts; Urteil; Ehegatte; Partner; Pflegekinder; Konkubinatspartner; Ehegatten; Personen; Auslegung; Verhältnisse; Erbschaftssteuer; Kanton; Rekurs; Rechtsgleichheitsgebot; Privilegierung; Ungleichbehandlung; Steuergericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2009/182Entscheid Art. 48 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StG und Art. 50 Abs. 3 StG (sGS 811.1). Situation bei einem Konkubinatspaar ohne gemeinsame Kinder (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 21. Oktober 2010, I/ Kinder; Rekurrent; Person; Lebenspartnerin; Rekurrenten; Unterhalt; Hauptsache; Einkünfte; Einkommen; Kinderzulagen; Rekurs; Lebensunterhalt; Kinderabzüge; Partnerin; Personen; Meuter; Richner/Frei/; Kindern; Entscheid; ürzt:; Richner/Frei/Kaufmann/; Leistung; Vorinstanz; Einsprache; Stief; Familie; Obhut
BSAH.2018.8 (SVG.2019.278)Pflegevater verstorben; Anspruch auf Waisenrente?Pflege; Waise; Waisenrente; Verstorbene; Anspruch; Beschwerdeführers; Mutter; Kinder; Pflegekind; Eltern; Verstorbenen; Unterhalt; Pflegeverhältnis; Sozialversicherung; Elternteil; Urteil; Unterhalts; Alter; Einsprache; Stiefvater; Recht; Einspracheentscheid; Hauptverhandlung; Pflegeeltern; Erziehung; Protokoll; Voraussetzung; Sozialversicherungsgericht; Parteien
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 473 (5A_88/2017)Art. 316 Abs. 1 ZGB; Pflegekinderbewilligung; Beschwerdelegitimation; kantonales Recht. Erklärt ein Kanton eine andere Behörde als die Kindesschutzbehörde zur Erteilung von Pflegekinderbewilligungen für zuständig, regelt er auch umfassend das Verfahren. Dass danach die Mutter von Kindern, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, zur Beschwerde gegen die Erteilung der Pflegekinderbewilligung nicht legitimiert ist, verletzt kein Bundesrecht (E. 2). Pflege; Pflegekind; Pflegekinder; Recht; Kinder; Kindes; Pflegekinderbewilligung; Verfahren; Entscheid; Verwaltungs; Kindesschutz; Urteil; Bewilligung; Interesse; Kanton; Verwaltungsgericht; Mutter; Verfügung; Kindesschutzbehörde; Bundesrecht; Rechtsschutz; Regelung; Bestimmungen; Bewilligungs; Unterbringung; Erteilung
140 V 136 (8C_789/2013)Art. 97 Abs. 1 und 2, Art. 105 Abs. 2 und 3 BGG; Kognition. Das Bundesgericht urteilt mit eingeschränkter Kognition, wenn lediglich die Auszahlungsmodalität einer unbestrittenen Geldleistung (Waisenrente) streitig ist (E. 1.2).
Regeste b
Art. 30 UVG; Art. 297 Abs. 3, Art. 311 f. und Art. 318 Abs. 1 ZGB; Art. 27 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 IPRG; Art. 9 Abs. 1 lit. a und Art. 10 Abs. 1 lit. a des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts. Die SUVA hat zu Recht die Auszahlung einer (unbestrittenen) Waisenrente ins Ausland verweigert und die weitere Ausrichtung an die in der Schweiz lebende Mutter angeordnet, da der ausländische "Entscheid" über die Bestellung eines Vormunds für die Halbwaise in casu den schweizerischen ordre public verletzt (E. 4 und 5).
Sorge; Recht; Mutter; Entscheid; Anerkennung; Verfügung; Bundesgericht; Halbwaise; Halbwaisen; Kosovo; Vorinstanz; Auszahlung; Schweiz; Sachverhalt; Kinder; Halbwaisenrente; HKsÜ; Sozialbehörde; Übereinkommen; Entscheidung; Verfahren; Vollstreckung; Sorgerecht; Sachverhalts; Waisen; Kognition; Waisenrente; Halbwaisenrenten; Behörde; Verletzung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4618/2010RentePflege; Kinde; Kinder; Pflegekind; Quot;; Thailand; Eltern; Schweiz; Kindes; Recht; Pflegekinder; Pflegeeltern; Pflegeverhältnis; Wohnsitz; Bundes; Kinderrente; Behörde; Bewilligung; Vorinstanz; Anspruch; Alter; Beschwerdeführers; Obhut; Verwaltung; Vormundschaft; Kinderrenten; Schweizer; ändig
C-7835/2010RentePflege; Pflegekind; Verfügung; Vorinstanz; Kinder; Bewilligung; Kinderrente; Recht; Verwaltung; Bestätigung; Einsprache; Rückerstattung; Pflegekinder; Pflegekindverhältnis; Zahlung; Anspruch; Bundesverwaltungsgericht; Rente; Behörde; Verfahren; Mutter; Leistung; Streitgegenstand; Anfechtungsgegenstand; Entscheid; Renten; Unrecht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter BreitschmidBasler Art.3162014
-Basler Kommentar zum schweizerischen Privatrecht2002