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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 314b ZGB vom 2024

Art. 314b Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 314b 4. Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder psychiatrischen Klinik (1)

1 Muss das Kind in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, so sind die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes über die fürsorgerische Unterbringung sinngemäss anwendbar.

2 Ist das Kind urteilsfähig, so kann es selber das Gericht anrufen.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 314b Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ180049Aufhebung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäss Art. 310 ZGB und Unterbringung in einer Institution-act; KESB-; KESB-act; KESB-act; Beschwerde; Vater; Mutter; Recht; Kindes; Unterbringung; Bezirk; Beschwerdeführer; Verfahren; Entscheid; Bezirksrat; Recht; Kinder; Obhut; Beiständin; Aufenthalt; Kindesvertreterin; Erhalte; Elterliche; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Sorgerische; Beschwerdegegnerin; Platz; Fürsorgerische
ZHPA130017Unterbringung,Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelrichters o.V. des Bezirksgerichtes Winterthur vom 21. Mai 2013 (FF130028)Beschwerde; Entscheid; Winterthur; Erhob; Entscheide; Obergericht; Entscheides; Frist; Erhoben; Bezirksgericht; Unterbringung; Werden; Recht; Bundesgericht; Oberrichter; Verfügung; Bezirksgerichtes; -Stiftung; Zustellung; Einzelrichter; Winterthur; Begründet; Mutter; Bezirksrat; Fürsorgerische; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.279Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts / Platzierung
SOVWBES.2019.289Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht, Platzierung
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