ZGB Art. 314a -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 314a ZGB vom 2022

Art. 314a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 314a 2. Anhörung des Kindes (1)

1 Das Kind wird durch die Kindesschutzbehörde oder durch eine beauftragte Drittperson in geeigneter Weise persönlich angehört, soweit nicht sein Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen.

2 Im Protokoll der Anhörung werden nur die für den Entscheid wesentlichen Ergebnisse festgehalten. Die Eltern werden über diese Ergebnisse informiert.

3 Das urteilsfähige Kind kann die Verweigerung der Anhörung mit Beschwerde anfechten.

(1) Eingefügt durch Ziff. II des BG vom 6. Okt. 1978 (AS 1980 31; BBl 1977 III 1). Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Per?sonenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 314a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230029Regelung des persönlichen Verkehrs gemäss Art. 273 Abs. 1 ZGB im Sinne einer vorsorglichen MassnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Eltern; Betreuung; Obhut; Kinder; Vorinstanz; Parteien; Kommunikation; Entscheid; Kindergarten; Kindes; Beschwerdegegners; Über; Kalenderwoche; Übergabe; Woche; Ferien; Regel; Kommunikations; Regelung; Kontakt; Recht; Vater; Verfahren; Elternteil; Kalenderwochen; Übergaben
ZHLY210041Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungskläger; Kinder; Vorinstanz; Unterhalt; Berufungsbeklagte; Recht; Obhut; Berufungsklägers; Berufungsbeklagten; Parteien; Unterhalts; Einkommen; Massnahmen; Bezirk; Kindervertreterin; Über; Beklagten; Verfahren; Abänderung; Eltern; Bezirks; Erziehung; Besuch; Gesuch; Entscheid
Dieser Artikel erzielt 415 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2023.21-Betreuung; Betreuungs; Vater; Eltern; Tochter; Kindes; Entscheid; Regel; Anhörung; Regelung; Recht; Kinder; Beiständin; Vorinstanz; Betreuungsregelung; Obhut; Urteil; Vaters; Schule; Verwaltungsgericht; Elternteil; Mittag; Betreuungsanteil; Mutter; Montag; Unterricht; Verfahren; ätzlich
SOVWBES.2022.75-Kinder; Kindsmutter; Recht; Solothurn; Kindes; Entscheid; Mutter; Region; Beiständin; Beistand; Gefährdung; Kindsvater; Familie; Situation; Vorinstanz; Entwicklung; Massnahme; Marokko; Platzierung; Verwaltungsgericht; Beistandschaft; Kindern; Wohnung; Stellung; Kindeswohl; ätten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.