Art. 313 CC de 2024
Art. 313 V. Faits nouveaux (1)
1 Lors de faits nouveaux, les mesures prises pour protéger l’enfant doivent être adaptées la nouvelle situation.
2 L’autorité parentale ne peut pas être rétablie avant un an compter du retrait.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 25 juin 1976, en vigueur depuis le 1er janv. 1978 (RO 1977 237; FF 1974 II 1).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 313 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ230077 | Umplatzierung, persönlicher Verkehr, Aufgabenanpassung in der Beistandschaft | Kindes; Beschwerde; Erziehungs; Entscheid; Recht; Verfahren; Gutachten; Erziehungsfähigkeit; Bezirksrat; Besuchsrecht; Verfahren; Platzierung; Massnahme; Akten; Erziehungsfähigkeitsgutachten; Pflegefamilie; Betreuung; Mutter; Besuchsrechts; Dispositiv-Ziffer; Beschwerdeverfahren; Gericht; Kleinkind; Verfahrens; Beiständin; Besuche; Einholung |
ZH | PQ230066 | Kindesschutzmassnahmen nach Art. 273 i.V.m. Art. 313 ZGB, Art. 307 Abs. 1 ZGB, Art. 298d Abs. 1 und 2 ZGB, Art. 313 Abs. 1 ZGB | Entscheid; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Kindsmutter; Dübendorf; Besuch; Bezirksrat; Beistand; Rechtsmittel; Ziffer; Kindes; Rechtspflege; Dispositiv-; Parteien; Uster; Kindsvater; Ferien; Dispositiv-Ziff; Verfahrens; Antrag; Beschwerdeinstanz; Beschwerdegegner; Eltern; Bezirksrats; Übergaben |
Dieser Artikel erzielt 201 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2023.57 | - | Berufung; Kontakt; Kinder; Kindsmutter; Erziehungsaufsicht; Gespräch; Recht; Kindes; Mädchen; Mutter; Kindsvater; Berufungsklägerin; Situation; Berufungsbeklagte; Intervall; Massnahme; Massnahmen; Urteil; Weisung; Vorderrichter; Gespräche; Wünsche; Kindesschutzmassnahme; Bundesgericht; Kindesschutzmassnahmen; Thal-Gäu; Situationsbericht |
SO | VWBES.2023.7 | - | Kindsmutter; Institution; Kindes; Aufenthalt; Platzierung; Entscheid; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Solothurn; Auftrag; Massnahme; Region; Kindesschutzbehörde; Entzug; Eltern; Sicht; Hause; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Recht; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fürsprecher; Mutter; Marfurt; Auftraggeberin; Beiständin; Kinder |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
120 II 384 | Wiederherstellung der elterlichen Gewalt (Art. 44 OG, Art. 313 ZGB, Art. 8 EMRK). Gegen den Entscheid, die elterliche Obhut nicht wiederherzustellen, ist die Berufung nicht gegeben (E. 4b und 4c). Jede Anordnung oder Abänderung von Kindesschutzmassnahmen setzt in einem gewissen Ausmass eine Prognose über die künftige Entwicklung der massgebenden Umstände voraus (E. 4d). Die Aufhebung der elterlichen Obhut stellt einen schweren Eingriff in das Familien- und Privatleben im Sinne von Art. 8 Ziff. 2 EMRK dar (E. 5). | Kindes; Obhut; Berufung; Eingriff; Recht; Rekurs; Bundesgericht; Rekurskommission; Entscheid; Tochter; Freiheitsentziehung; Massnahme; Urteil; Freiheitsentziehungen; Familien; Fürsorge; Vormundschaftskommission; Bolligen; Unterbringung; Verfahren; Willkür; Wiederherstellung; Entwicklung; Umstände; Aufhebung; Bundesrecht; Massnahmen |
117 II 109 | Zustimmung zur Adoption; Anfechtung wegen Urteilsunfähigkeit (Art. 265a ZGB; Art. 44 OG). Wird dem Begehren, es sei die Zustimmung zur Adoption wegen Urteilsunfähigkeit als ungültig zu bezeichnen, von der oberen kantonalen Spruchbehörde nicht entsprochen, so kann deren Entscheid nicht mit Berufung beim Bundesgericht angefochten werden. | Zustimmung; Berufung; Daniela; Adoption; Gewalt; Entscheid; Vormundschaft; Regierungsrat; Wiederherstellung; Urteil; Bundesgericht; Vormundschaftsbehörde; Sachverhalt; Zustimmungserklärung; Widerruf; Kantons; Thurgau; Entscheide; Anfechtung; Urteilsunfähigkeit; Sozialarbeiterin; Vormündin; Mutter; Pflege; Frist; Nichtigkeit; Sinne; Kindes |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Peter Breitschmid, Geiser | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I | 2018 |
Peter Breitschmid, Geiser | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I | 2018 |