DO Art. 313 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 313 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 313 Tschains 1. Tschainsaziun

1 L’emprest da daners po vegnir tschainsì en il traffic civil mo, sch’igl èn vegnids concludids tschains.

2 En il traffic commerzial ston vegnir pajads tschains er senza ch’igl existia ina cunvegna.


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Art. 313 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160371mehrfache qualifizierte Veruntreuung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Kunde; Darlehen; Kunden; Privatkläger; Geschädigte; Geschädigten; Vermögens; Vorins; Vorinstanz; Gewinn; Anklage; Darlehens; Verteidigung; Gelder; Vermögenswert; Vermögenswerte; Recht; Veruntreuung; Börse; Urteil; Verwendung; Staat
ZHHG110179ForderungDarlehen; Pfand; Recht; Forderung; Verwertung; Agreement; Beklagten; Darlehens; Forderung; NLBI/F-; Parteien; Pfandgesetz; Abtretung; Trägen; Ukrai; Klage; Ukraine; Rechte; Zusammenhang; Court; Gericht; Commercial; Rück; Facility; Agreements; Pledge; ültig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2017/11Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Einkommensverzicht. Vermögensverzicht. Abänderung eines unentgeltlichen in ein entgeltliches Wohnrecht wegen einer hohen Steuerforderung. Rechtsgeschäfte unter Familienangehörigen im Zusammenhang mit einem Stockwerkeigentum (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. April 2018, EL 2017/11). Franken; Wohnrecht; Wohnung; Ehefrau; Ergänzungsleistung; EL-act; Ansprecher; Miteigentumsanteil; Darlehen; EL-Ansprecher; Einsprache; Betrag; Einnahme; Miteigentumsanteile; Vertrag; Eltern; Vermögen; Verfügung; Anspruch; Darlehens; Vermögens; Mietzins; Liegenschaft; Parteien; Anspruchsberechnung; ätten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 305 (5A_536/2009)Herabsetzung bei Verfügungen unter Lebenden (Art. 522 Abs. 1 und Art. 527 ZGB). Hat der Erblasser einzelnen seiner Nachkommen Darlehen gewährt mit der ausdrücklichen Erklärung, diese seien nicht zu verzinsen, ist in dieser Unentgeltlichkeit keine der Herabsetzung unterliegende Zuwendung im Sinne von Art. 527 Abs. 1 ZGB zu erblicken (E. 3). Erblasser; Darlehen; Erblasserin; Zuwendung; Herabsetzung; Vermögens; Betrag; Verfügung; Grundstück; Obergericht; Urteil; Sinne; Töchtern; Kantons; Zuwendungen; Pflichtteil; Verzicht; Zinse; Unentgeltlichkeit; Vertrag; Kantonsgericht; Erben; Zinsen; Entäusserung; Person; ücklich
126 III 189Darlehen. Höhe der vereinbarten Zinsen (Art. 313 Abs. 1 OR). Wenn feststeht, dass der Darleiher und der Borger die Zahlung von Zinsen vereinbart haben, so muss der Richter, wenn ersterer die Zinshöhe nicht nachweisen konnte, diese in analoger Anwendung von Art. 73 Abs. 1 OR auf 5% pro Jahr festlegen (E. 2). érêt; été; érêts; éforme; être; Intérêt; écaire; Genève; Selon; Tribunal; écaires; Avait; Extrait; Arrêt; Zinsen; èques; Appliquer; édéral; Cette; équences; Absence; étermine; Intimé; Urteilskopf; évrier; Regeste; Darlehen; Höhe; Darleiher

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1392/2007Freiwillige VersicherungDarlehen; Schweiz; Schweizer; Geschäft; Geschäfts; Darlehens; Einkommen; Zinsen; Beschwerde; Vorinstanz; Beiträge; Franken; Recht; Beitragsperiode; Steuer; Umrechnung; AHV/IV; Geschäftsjahr; Erwerb; Beschwerdebeilage; Kursgewinn; Geschäftskapital; Einsprache
A-1579/2006MehrwertsteuerLeistung; Urteil; Darlehen; Entgelt; Gesellschaft; Steuer; Zinsverzicht; Quot;; Entscheid; Kapital; Recht; BVGer; Mehrwert; Hinweis; Mehrwertsteuer; Bundesgericht; Hinweisen; Bundesgerichts; Gesellschafter; PS-Kapital; Leistung; Leistungsaustausch; Einsprache; Bundesverwaltungsgericht; MWSTV; Urteile; Hinweisen;; Golfclub; Leistungen; Vorteil

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Peter, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016
Sutter-Somm, Hasenböhler, Peter, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016