CPC Art. 312 - Answer to the appeal

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 312 CPC from 2024

Art. 312 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 312 Answer to the appeal

1 The appellate court serves the appeal on the opposing party for its written comments, unless the appeal is obviously inadmissible or obviously unfounded.

2 An answer to the appeal must be filed within 30 days.


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Art. 312 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY240012Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen)Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht
ZHLF240016TestamentBerufung; Berufungsklägerin; Testament; Recht; Willensvollstreckerin; Erben; Entscheid; Vorinstanz; Dispositiv; Verfahren; Meilen; Erblasserin; Rechtsmittel; Oberrichterin; Einzelgericht; Erben; Geschwister; Schwester; Rechtsschutzinteresse; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Schnarwiler; Urteil; Bezirksgerichtes; Testamentsnachtrag; Zustellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2024.21-Berufung; Berufungskläger; Gesuchsgegner; Schuldneranweisung; Urteil; Apos; Zivilkammer; Obergericht; Oberamt; Olten-Gösgen; Unterhalt; Gericht; Bundesgericht; Begehren; Gesuchsgegners; Stellungnahme; Arbeitspensum; Gründen; Existenzminimum; Voraussetzungen; Entscheid; Beschwerdeschrift; Verfassungsbeschwerde; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller
SOZKBER.2024.19-Berufung; Recht; Eingabe; Klage; Berufungsklägerin; Dorneck; Feststellung; Dorneck-Thierstein; Frist; Gericht; Rechtsvorschlag; Ziffer; Richter; Zivilkammer; Begründung; Vermögens; Richteramt; Beschluss; Feststellungsklage; Stellung; Ergänzung; Obergericht; Urteil; Betreibung; Forderung; Amtsgericht; Gewährung; Rechtspflege; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 176 (5A_434/2020)
Regeste
Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2).
Recht; Rechtsöffnung; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Urkunde; Verfahren; Urkunden; Schuldner; Entscheid; Amtes; Rechtsmittelinstanz; SchKG; Rechtsöffnungstitels; Betreibung; Berufung; Beanstandungen; E-Mail; Hinweis; Regionalgericht; Beschwerdeinstanz; Forderung
144 III 394 (4A_629/2017)Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 53, Art. 147 Abs. 2 und Art. 318 Abs. 1 ZPO; rechtliches Gehör, Spruchreife. Folgen des Nichteinreichens einer Berufungsantwort (E. 4.1). Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Abnahme der vor der ersten Instanz angebotenen Beweise (E. 4.2). Erfordernis der Spruchreife für einen reformatorischen Berufungsentscheid zur Wahrung des Gehörsanspruchs (E. 4.3). Berufung; Urteil; Berufungsgericht; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Beweis; Gesellschaft; Parteien; Gehör; Berufungsantwort; Anspruch; Geschäftsführer; Schweiz; Ausschluss; Instanz; Schweizerische; Gesellschafter; Recht; Berufungsverfahren; Verfahren; Zivilprozessordnung; Prüfung; Klage; Kantons; Kommentar; Spruchreif; Spruchreife; Berufungsgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SpühlerBasler Kommentar zur ZPO2017
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