Strafgesetzbuch (StGB) Art. 312

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 312 StGB vom 2025

Art. 312 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 312 Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht Amtsmissbrauch

Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.


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Art. 312 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220124EinstellungBeschwerdegegner; Anzeige; Polizei; Staatsanwaltschaft; Wädenswil; Polizeiposten; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Recht; Fragen; Aussage; Anzeigen; Anzeige; Aussagen; Kantons; Bundesgericht; Verfahren; Verfolgung; Einstellung; Feststellung; Verfügung; Beschwerdegegners; Verfahren; Bundesgerichts; Anklage; Urteil; Gericht; Antrag; Entgegennahme
ZHSF230002NichtanhandnahmeVerfahren; Kantons; Verfahren; Obergericht; Behörde; Recht; Oberstaatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Anzeige; Beschwerdeverfahren; Personen; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Behörden; Kammer; Obergerichts; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Akten; Beschwerdeführers; Verhalten; Rechtsmittel; Nichtanhandnahmeverfügung; Entscheid; Beschluss; Kantonspolizei
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180007Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F)Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Massnahmen; Anordnung; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule; Obergericht
SOBKBES.2022.116-Staats; Beschwerde; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Steueramt; Anzeige; Verfügung; Nichtanhandnahmeverfügung; Ausführungen; Verfahren; Amtsgewalt; Solothurn; Anzeige; Veranlagung; Rechtsmittel; Prozess; Obergericht; Beschuldigte; Urteil; Missbrauch; Entscheid; Beschwerdekammer; Kantons; Eingabe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 II 81Art. 2 Ziff. 1-4, Art. 9 Ziff. 2 und Art. 17 AVUS; Art. 17 und Art. 28 Ziff. 1-2 EAUe; Art. 5 Abs. 2-3 des Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Russland; Art. 314 StGB; konkurrierende Auslieferungsersuchen zweier Staaten. Die USA und Russland beantragen je die Auslieferung des ehemaligen russischen Atomenergieministers. Beschwerdegegenstand, Sachurteilsvoraussetzungen, Beschwerdegründe, Kognition (E. 1). Frage der beidseitigen Strafbarkeit nach schweizerischem und US-amerikanischem Strafrecht (E. 2). Internationalstrafrechtliche Priorität des russischen Ersuchens (E. 3). Zusammenfassung, Rechtsfolgen (E. 4 und 5). Auslieferung; Staat; Verfolgte; Recht; Ersuchen; Recht; Russland; Verfolgten; NIKIET; Schweiz; Rechtshilfe; Behörde; Gelder; Behörden; Amtsträger; Korruption; Staaten; Priorität; Sachverhalt; Regierung; Zweck; Barkeit; Atomenergie; Minister
127 III 538Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (Art. 60 OR). Verjährungsfrist bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, für die das Strafrecht eine längere Verjährung vorsieht (Art. 60 Abs. 2 OR; E. 4b). Dauer der neuen Verjährungsfrist bei einer Unterbrechung i.S. von Art. 135 OR (E. 4c). Verjährung; Handlung; Verjährungsfrist; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Verfolgungsverjährung; Ansprüche; Frist; Urteil; Feststellung; -jährige; Unterbrechung; Forderung; Sinne; Handlungen; Recht; Auslegung; Erwägungen; Schaden; Eintritt; Berufung; Bezirksgericht; Klage; Behandlung; ührt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5119/2013Staatshaftung (Bund)Bundes; Schaden; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Frist; Datum; Schadenersatz; Schadens; Gesuch; Urteil; Untersuchung; Begehren; Staatshaftung; Urteile; Beamte; Kommission; Recht; Beschwerdeführers; Handlung; Verfügung; Behörde; Bundesverwaltungsgerichts; Bundesgericht; Anzeige; Eingabe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans Vest, Stefan Trechsel, Schweizer Hand, 4. Auflage 2021
Stefan HeimgartnerBasler Kommentar Strafrecht II2019