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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 310 Nichtanhandnahmeverfügung
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2 Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Verfahrenseinstellung.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210316 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Recht; Richt; Rechtsanwalt; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegners; E-Mail; Äusserung; Gericht; Verfahren; Bezug; Interesse; Rechtsvertreter; Äusserungen; Beschwerdeführer; Interessen; Verhalten; Androhung; Bundesgericht |
ZH | UE230051 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Verein; Trainerin; Staatsanwaltschaft; Vorstand; Beschwerdeführers; Vereins; Eingabe; Nichtanhandnahme; Stellung; Recht; Zahlungen; Entschädigung; Budget; Beschwerdegegnern; Stellungnahme; Statuten; Bundesgericht; Urkundenfälschung; Generalversammlung; Verfahren; Hinsicht; Verfahren; Gelder; Nichtanhandnahmeverfügung; Geschäftsbesorgung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB150007 | Aufsichtsbeschwerde gegen das Schreiben des Bezirksgerichts Zürich vom 10. April 2015 | Bezirksgericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Aufsicht; Aufsichts; Anzeige; Obergericht; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Kantons; Behörde; Massnahmen; Obergerichts; Verfahren; Gericht; Verfahrens; Ausführungen; Anzeige; Behörde; Recht; Rekurs; Verwaltungskommission; Oberrichter; Eingabe; Aufsichtsbehörde; Anhandnahme; Anzeigen; Nichtanhandnahme |
SO | BKBES.2024.57 | - | Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Nichtanhandnahme; Beschuldigten; Äusserung; Beschwerdekammer; Äusserungen; Beschwerdeführers; Anzeige; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Obergericht; Polizei; Verfügung; Verfahren; Sicherheit; Verfahren; Urteil; E-Mail; Kritik; Feststellung; Obergerichts; Kanton; Solothurn; Verfahrens; Hinweis; Parteien; Akten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 97 | Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). | Person; Verfahren; Auskunftsperson; Zeuge; Zeugin; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Recht; Urteil; Prozess; Verurteilung; Bundesgericht; Personen; Zeugen; Hinweis; Zusammenhang; Aussagen; Entscheid; Auslegung; Gesetzgeber; Freispruch |
144 IV 81 | Art. 309 Abs. 3, 310 und 323 StPO; keine Beschwerdelegitimation gegen eine Wiederaufnahmeverfügung respektive die Eröffnung einer Untersuchung nach einer Nichtanhandnahmeverfügung. Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft gemäss Art. 323 Abs. 1 i.V.m. Art. 310 Abs. 2 StPO auf eine Nichtanhandnahmeverfügung zurückzukommen, kommt die Wiederaufnahmeverfügung des Verfahrens einer Eröffnung der Untersuchung gemäss Art. 309 StPO gleich. Art. 309 Abs. 3 Satz 3 StPO, wonach die Verfahrenseröffnung nicht anfechtbar ist, gilt analog. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist unzulässig (E. 2). | édure; écision; -entrée; énal; énale; Ordonnance; été; Prozessordnung; écisions; Instruction; Ministère; OBERHOLZER; éliminaire; érêt; SCHMID; Schweizerische; ément; érant; Kommentar; être; Ouverture; Arrêt; écité; Autorité; SCHMID/JOSITSCH; égale; écembre; était; éléments; Application |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2024.52 | Kanton; Verfahren; Gerichtsstand; Verfahrens; Gesuch; Verfahrensakten; Kantons; Schwyz; Gesuchsteller; Gerichtsstands; Zuständigkeit; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Beschwerdekammer; Anzeige; Beschuldigten; Anerkennung; Bundesstrafgerichts; Behörden; Behörde; Handlungsort; Nichtanhandnahmeverfügung; Oberstaatsanwalt; Recht; E-Mail; ähnte | |
BE.2024.5 | Bundes; Gesuchsteller; Revision; Recht; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Kammer; Verfahren; Gesuchstellers; Entscheid; Anzeige; Aufsicht; Bundesstrafgerichts; Eingabe; Berufungskammer; Beschluss; Beschwerdekammer; Schweiz; Urteil; Nichtanhandnahme; Bundesgerichts; Verfahren; Antrag; Behörde; Feststellung; StBOG; Ziffer; Zustellung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Vogel, Schmid, Jositsch | Basler Kommentar StPO | 2023 |
Vogel, Schmid, Jositsch | Basler Kommentar StPO | 2023 |